Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.
Dementsprechend kann es sogar sein, dass wegen 2-3 Schleifen zuviel aufem Melder bei jemanden der ja grundsätzlich zur Benutzung eines Melders auf dieser Frequenz berechtigt ist gar nix passiert. Besonders wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland eine nicht geringe Menge an Meldern nicht nur das kann was sie können sollte, wäre hier auch keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.




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