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Thema: FME Schleifen Rechte & Gesetze

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von duese
    @russmeyer:
    Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
    http://www.feuerwehr-wildemann.org/A...NBrandSchG.pdf

    duese
    Es stand drinne...
    Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
    Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.

    Wenn ihr hier meint, ihr könntet mir unkameradschaftlichkeit vorwerfen, dann habt ihr euch aber geirrt.
    Was hat kameradschaftklichkeit mit dem Thema zu tun??? Garnichts.
    Oder wird aus kameradschaftlichkeit hier eine Straftat vertuscht???

    Angst ist OK, da habe ich ja auch nichts gesagt, ich meine nur die, die immer ne grosse Lippe riskieren und wenns drauf an kommt, dann kneifen. Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

    Ausserdem wurde hier das Thema ja angesprochen, ich habe bloss meine Meinung dazu kundgetan.
    Für mich persönlich ist jede Feuerwehr wichtig. Wenn aber die Gemeinde das Geld nicht ausgeben will, dann sollte man nichts selbst beschaffen. Wie heisst es so schön?, durch Schaden wird man Klug.
    Wenn jeder sich seine Sachen selbst beschafft, dann sagt sich die Gemeinde, Toll, da sparen wir schön das Geld, da können wir dann noich ein paar Skulpturen für den Park anschaffen.
    Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.

    Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.

    Ja, ich habe schon mehrere Einsätze mitgemacht... dürfte weit über....
    egal,

    mich egt es nur auf, dass es iummer die gleichen Leute sind, die meinen alles wäre nicht OK, was die Gemeinde beschafft.
    Es muss ja noch dies und das sein. Wozu???

    r.
    Geändert von russmeyer (27.07.2006 um 20:49 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Es stand drinne...
    Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
    Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.
    Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

    Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

    Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

    (Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

    duese

  3. #3
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    Zitat Zitat von duese
    Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.

    Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.

    Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.

    (Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)

    duese
    Sorry, liegt in irgendeinem Karton auf dem Boden... bis ich den gefunden habe, da bin ich Grossvater....


    Es stand aber definitiv drin. Es hat sich allerdings in diesem Bereich der Vorschriften in den letzten Jahren eine Menge getan, so daß bestimmte Aussagen nicht mehr so eindeutig gemacht werden könne. Siehe Nds. SOG.
    Dort wurden die Berufsfeuerwehren den Polizeidirektionen unterstellt... welch ein Blödsinn.... (m.M.).

    Mein Tipp: Euer OrtsBm hat betimmt noch eine alte Ausgabe... mal nachfragen....
    r.

  4. #4
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    Zitat Zitat von russmeyer
    Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.
    Toll. Uns würde auch noch ein RW, ein ELW und ein MTW zustehen. MTW hat jetzt der Förderverein beschafft, dass wir die Besorgungsfahrten nicht mim TLF erledigen müssen so ungefähr...

    Wenn eine Kommune kein Geld hat, dann kann sie halt vielleicht auch nicht die Feuerwehr ausstatten wie sie vielleicht möchte. Dann wird diese Kommune allerdings keine Skulpturen im Park aufstellen. Denn es wird nicht nur bei der Feuerwehr gespart, sondern auch in vielen anderen Bereichen

  5. #5
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    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
    Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Die Kameraden sind nicht auf frischer Tat ertappt worden, sondern die Melder abgenommen worden und dann die Einstellungen kontrolliert worden. Des weiteren wage ich zu bezweifeln, dass jemand (z.B. wenn er einen offenen FME hört) fremdes Eigentum einfach beschlagnahmen darf. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geschehen.

    @russmeyer: Ich kann schlecht unser Kreisbrandmeister hat glaub ich keine niedersächsischen Gestzte zur Hand. (Ich komm aus Bayern.)
    Aber das da der Feuerwehr Polizeibefugnisse eingeräumt werden glaub ich erst wenn ich das gesehen hab. (Ausnahme: Zur Abwendung einer akuten Gefahr. hat aber mit dem Fall hier nix zu tun.)

    duese

  7. #7
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Hallo,

    also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
    Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
    Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.
    und wann wäre das ...

    sofort

    wenn die jetzt zur Pol gehen würde ich sagen das war nicht drauf..

    das ganze stinkt und ist von vorne bis hinten nicht rechtens

    weil eine Straftat rechtfertigt keine andere
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.

    Dementsprechend kann es sogar sein, dass wegen 2-3 Schleifen zuviel aufem Melder bei jemanden der ja grundsätzlich zur Benutzung eines Melders auf dieser Frequenz berechtigt ist gar nix passiert. Besonders wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland eine nicht geringe Menge an Meldern nicht nur das kann was sie können sollte, wäre hier auch keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.

  9. #9
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    Es ist müßig darüber zu diskutieren.

    Grundsätzlich vermute auch ich, dass uns nur ein Teil der ganzen Geschichte bekannt ist.

    Ziemlich am Anfang dieses Threads schrieb ich schon mal, wir kennen nur die Sicht der Dinge von der einen beteiligten Partei. Da ist es gefährlich und unfair sich ein Urteil zu bilden.

  10. #10
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    Zitat Zitat von loxi
    Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.
    @Loxi,
    die Frage stellt sich nicht.
    §89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  11. #11
    Radio Saturn Gast
    Oh weh,
    ich hab den ganzen Tag ... 24 Stunden, 7 Tage die Woche ... einen ausgedienten Pageboy Melder (umgelötet mit diskriminator-Ausgang) am PC angeschlossen und FMS32pro laufen ... verschiedenste ZVEI (5-Ton & POCSAG) mit unterschiedlichsten Alarmen eingestellt ... Ich weis alles was im ganzen Kreis über LS läuft ... Boah bin ich ein Böser Bube ...

    Grins
    Gruß
    Radio Saturn

  12. #12
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    Zitat Zitat von Ebi
    @Loxi,
    die Frage stellt sich nicht.
    §89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
    mfg
    e.
    Doch. Im Strafrecht gibt es sog. Antragsdelikte bzw. relative Antragsdelikt.

    Klassisches Beispiel: Hausfriedensbruch. Wenn der Geschädigte (und das kann NUR der Geschädigte bzw. seine gesetzlichen Vertreter/Erben) keinen Strafantrag stellt passiert absolut nix, selbst wenn Staatsanwalt, Richter und was weiß ich wer zum Zeitpunkt der Tat daneben stehen.

    Bei relativen Antragsdelikten (und ich geh davon aus, dass TKG einer ist, weil das Strafmaß eher gering ist) kann der Staatsanwalt von Amtswegen einschreiten, kann aber auch sagen, wenn keiner Strafantrag stellt und an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht (und mal ehrlich, ist die öffentliche Sicherheit gestört weil jemand ne Schleife zuviel aufm Melder hat?) lass mers sein.


    Grüße

    loxi

  13. #13
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    Zitat Zitat von russmeyer

    Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.

    r.
    warum die wohl schlafen? Vielleicht weil sie am nächsten Morgen dringend irgendwo hinmüssen oder besonders ausgeschalfen sein?

    Oder weil es der Arbeitgeber nicht gestattet das Sie später zur Arbeit kommen ?

    Zitat Zitat von russmeyer

    Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.
    Hallo! Wir haben das Jahr 2006!

    Sicher braucht man keine Nomexhandschuhe für 300€ das Paar

    wir haben so ein Leder / Kevlar Teil das S U P E R ist (danke Stadt :-)

    der alte weisse Lederhandschuih hat m.E. im Feuerwehrdienst fast nix mehr zu suchen. Es gab schon Leute denen die Hand bzw Finger amputiert werden mussten weil die Handschuhe geschrumpft sind.

    Ich bin der Auffassung das die Fremdfinanzierte Beschaffung immer im Rahmen zu bleiben hat

    Bei Goddies die das ganze etwas sicherer oder schöner machen (Helmlampen etd) sehe ich kein Problem, auch der Bereich Schutzkleidung ist ok; jeder kamerad sollte sich den Schutz leisten den er für Sinnvoll hält

    ABER

    der Grundbetrieb einer FW muss über die Gemeinde gestellt werden
    dazu zählt eine Ausstattung un Bekleidung die dem Stand der Technik entspricht (NOMEX)


    und wenn das Herz der Kameraden daranhängt einen FME zu haben was solls

    das sie es beim Proggen übertrieben haben ist das eher noch als Übermut denn als Straftat zu werten (auch wenn es eine ist)

    und eine Strattat rechtfertig nicht eine andere..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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