
Zitat von
duese
Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.
Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.
Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.
(Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)
duese