@russmeyer:
Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
http://www.feuerwehr-wildemann.org/A...NBrandSchG.pdf
duese
@russmeyer:
Wo bitte steht das in dem Gesetz, ich hab nix gefunden.
http://www.feuerwehr-wildemann.org/A...NBrandSchG.pdf
duese
@ Überhose
ich weis ja nicht aus was für einer Wehr du kommst, und was du dort machst, aber eins kann ich dir versichern wenn du dich als Wehrführer einer FF so verhalten würdest und du ja sogar schriebst "dann sage ich halt 10 mal Tschüss", wärst du die längste Zeit WF gewesen, dann wird man dich abwählen,
da kannst du noch so Paragraphen geil sein, du kannst dich dann diereckt mit den 10 Rausgeschmissenen im Kegelverein anmelden.
Ganz davon abgesehen, das es praktisch unmöglich ist, bei einem LZ der z.b. 25 Mann hat, 10 einfach so zu entlassen, schließlich ist das eine FF und keine BF.
Natürlich bedeutet das nicht das man sich alles erlauben kann, aber das gilt auf für einen WF.
Gruß Jens
Also einiges finde ich doch sehr seltsam...
Zuerst spricht quattro-xls von "3 Kameraden". Später spricht er dann in der "wir"-Form. Also gehörst Du wohl ebenfalls zu den drei Leuten, denen der Melder abgenommen wurde...?
Darf ich mal fragen wie alt die Leute waren? Ich finde man müsste beide Seiten hören um sich ein Bild von der Lage machen zu können. Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass Wehrführer und GBI schon einen triftigen Grund gesehen haben zu dieser Massnahme.
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@ russmeyer
was geht in dir vor?
1) Angst ist keine Feigheit und wer Angst bei andern Kameraden nicht aktzeptiert hat m.E. nix in der FW zu suchen
2) wie unkameradschaftlich kann man sein?
3) nicht jeder der privat beschafft hält sich für wichtig. Vielleicht hat derjeneige einfach nur ne andere Auffassung was als Ausrüstung taugt oder nicht. Ich halte mich auch nicht für wichtig. ich habe aber genaue Vorstellung was mein und dein betrifft
4) Wir können gegen alles Strafanzeige stellen, hart durchgreifen und den "Wildwuchs stoppen"
aber dann rennt dem Ehrenamt scharenweise das Personal weg
aber dann haben so richtig harte Männer wie du wieder eine Aufgabe
zur Info
Bei der Bundeswehr kaufen einige Soldaten sogar Büromaterial und ähnliches
soll man die auch rausschmeissen?
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Es stand drinne...Zitat von duese
Nun, bei der Reform 2004 ist es rausgefallen... das war mir nicht bewusst.
Zumindest waren es bis dahin die Orts- Stadtbrandmeister. Bei den Berufsfeuerwehren in Nds. waren es auch alle, die am Einsatzdienst teilnahmen, um z.B. Kranke Leute Zwangseinzuweisen.
Wenn ihr hier meint, ihr könntet mir unkameradschaftlichkeit vorwerfen, dann habt ihr euch aber geirrt.
Was hat kameradschaftklichkeit mit dem Thema zu tun??? Garnichts.
Oder wird aus kameradschaftlichkeit hier eine Straftat vertuscht???
Angst ist OK, da habe ich ja auch nichts gesagt, ich meine nur die, die immer ne grosse Lippe riskieren und wenns drauf an kommt, dann kneifen. Das sind dann auch die "Kameraden", die Nachts den Melder ausschalten, weil sie ja schlafen müssen etc.
Ausserdem wurde hier das Thema ja angesprochen, ich habe bloss meine Meinung dazu kundgetan.
Für mich persönlich ist jede Feuerwehr wichtig. Wenn aber die Gemeinde das Geld nicht ausgeben will, dann sollte man nichts selbst beschaffen. Wie heisst es so schön?, durch Schaden wird man Klug.
Wenn jeder sich seine Sachen selbst beschafft, dann sagt sich die Gemeinde, Toll, da sparen wir schön das Geld, da können wir dann noich ein paar Skulpturen für den Park anschaffen.
Mann seid doch nicht so blöde und glaubt das alles, was man euch erzählt. Sie Gemeinden sind angehalten und verpflichtet, das Mindestmaß an Ausrüstung vorzuhalten, was benötigt wird und in den entsprechenden Vorschriften steht.
Normale Feuerwehrhandschuhe aus Leder sind für einen normalen Brandeinsatz, der wohl zu 99% vorkommen wird, völlig ausreichend. ch trage jedenfalls lieber Lederhandschuhe, als diese teuren Nomes dingsbums Handschuhe, in denen die Haut ein gewisses Eigenklima endwickelt.
Ja, ich habe schon mehrere Einsätze mitgemacht... dürfte weit über....
egal,
mich egt es nur auf, dass es iummer die gleichen Leute sind, die meinen alles wäre nicht OK, was die Gemeinde beschafft.
Es muss ja noch dies und das sein. Wozu???
r.
Geändert von russmeyer (27.07.2006 um 21:49 Uhr)
Das hat aber ja wohl nix mit Polizeibefugnissen zu tun, um die es hier geht.Zitat von russmeyer
Trotzdem wäre ich Dir sehr verbunden, wenn Du mir die Stelle aus dem alten Gesetz noch hättest. Es würde mich interessieren, was das für spezielle Rechte waren.
Das Recht fremdes Eigentum zu beschlagnahmen, weil der Verdacht besteht, das gegen ein Gesetz verstoßen wurde gehört das sicher nicht dazu.
(Beschlagnahmen, weil es zu Abwendung einer akuten Gefahr benötigt wird, steht auf einem anderen Blatt. Hat aber mit dem Fall hier auch nix zu tun.)
duese
Sorry, liegt in irgendeinem Karton auf dem Boden... bis ich den gefunden habe, da bin ich Grossvater....Zitat von duese
Es stand aber definitiv drin. Es hat sich allerdings in diesem Bereich der Vorschriften in den letzten Jahren eine Menge getan, so daß bestimmte Aussagen nicht mehr so eindeutig gemacht werden könne. Siehe Nds. SOG.
Dort wurden die Berufsfeuerwehren den Polizeidirektionen unterstellt... welch ein Blödsinn.... (m.M.).
Mein Tipp: Euer OrtsBm hat betimmt noch eine alte Ausgabe... mal nachfragen....
r.
Toll. Uns würde auch noch ein RW, ein ELW und ein MTW zustehen. MTW hat jetzt der Förderverein beschafft, dass wir die Besorgungsfahrten nicht mim TLF erledigen müssen so ungefähr...Zitat von russmeyer
Wenn eine Kommune kein Geld hat, dann kann sie halt vielleicht auch nicht die Feuerwehr ausstatten wie sie vielleicht möchte. Dann wird diese Kommune allerdings keine Skulpturen im Park aufstellen. Denn es wird nicht nur bei der Feuerwehr gespart, sondern auch in vielen anderen Bereichen
Hallo,
also, da der KBI und Wehrführer die Kameraden auf frischer Tat bei einer Straftat festgestellt haben, so können sie die Pager als Beweismittel "sicherstellen"-einbehalten und müssen sie aber zeitnah an die Strafverfolgungsbehörden übergeben, die dann auch die Foramlitäten gegenüber den Kameraden klärt.
Auf Dauer einbehalten geht natürlich nicht, aber wenns bloß vorübergehend ist und keine Zueignungsabsicht besteht ist dies überhaupt kein Gesetzesverstoß, so wies Ebi schon geschrieben hat.
Die Betroffenen können ja rechtlich die Herausgabe erzwingen, aber dann würde parallel auf jeden Fall ihre Straftat ins Rampenlicht wandern und die Geräte dann durch die Strafverfolgungsbehörden eingezogen.
Die Kameraden sind nicht auf frischer Tat ertappt worden, sondern die Melder abgenommen worden und dann die Einstellungen kontrolliert worden. Des weiteren wage ich zu bezweifeln, dass jemand (z.B. wenn er einen offenen FME hört) fremdes Eigentum einfach beschlagnahmen darf. Auf welcher rechtlichen Grundlage soll das geschehen.Zitat von knutpotsdam
@russmeyer: Ich kann schlecht unser Kreisbrandmeister hat glaub ich keine niedersächsischen Gestzte zur Hand. (Ich komm aus Bayern.)
Aber das da der Feuerwehr Polizeibefugnisse eingeräumt werden glaub ich erst wenn ich das gesehen hab. (Ausnahme: Zur Abwendung einer akuten Gefahr. hat aber mit dem Fall hier nix zu tun.)
duese
und wann wäre das ...Zitat von knutpotsdam
sofort
wenn die jetzt zur Pol gehen würde ich sagen das war nicht drauf..
das ganze stinkt und ist von vorne bis hinten nicht rechtens
weil eine Straftat rechtfertigt keine andere
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Es stellt sich zudem die Frage, ob ein Verstoß gegen das TKG von Amtswegen verfolgt werden muss, oder ob das nach Ermessen der Staatsanwaltschaft bzw. auf Strafantrag geschieht.
Dementsprechend kann es sogar sein, dass wegen 2-3 Schleifen zuviel aufem Melder bei jemanden der ja grundsätzlich zur Benutzung eines Melders auf dieser Frequenz berechtigt ist gar nix passiert. Besonders wenn man davon ausgeht, dass in Deutschland eine nicht geringe Menge an Meldern nicht nur das kann was sie können sollte, wäre hier auch keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.
Es ist müßig darüber zu diskutieren.
Grundsätzlich vermute auch ich, dass uns nur ein Teil der ganzen Geschichte bekannt ist.
Ziemlich am Anfang dieses Threads schrieb ich schon mal, wir kennen nur die Sicht der Dinge von der einen beteiligten Partei. Da ist es gefährlich und unfair sich ein Urteil zu bilden.
@Loxi,Zitat von loxi
die Frage stellt sich nicht.
§89 i.V. § 148 TKG ist eine Straftat und muss von Amtswegen verfolgt werden. Da besteht kein Ermessensspielraum. Was ein Richter später daraus macht, das ist eine andere Sache.
mfg
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
warum die wohl schlafen? Vielleicht weil sie am nächsten Morgen dringend irgendwo hinmüssen oder besonders ausgeschalfen sein?Zitat von russmeyer
Oder weil es der Arbeitgeber nicht gestattet das Sie später zur Arbeit kommen ?
Hallo! Wir haben das Jahr 2006!Zitat von russmeyer
Sicher braucht man keine Nomexhandschuhe für 300€ das Paar
wir haben so ein Leder / Kevlar Teil das S U P E R ist (danke Stadt :-)
der alte weisse Lederhandschuih hat m.E. im Feuerwehrdienst fast nix mehr zu suchen. Es gab schon Leute denen die Hand bzw Finger amputiert werden mussten weil die Handschuhe geschrumpft sind.
Ich bin der Auffassung das die Fremdfinanzierte Beschaffung immer im Rahmen zu bleiben hat
Bei Goddies die das ganze etwas sicherer oder schöner machen (Helmlampen etd) sehe ich kein Problem, auch der Bereich Schutzkleidung ist ok; jeder kamerad sollte sich den Schutz leisten den er für Sinnvoll hält
ABER
der Grundbetrieb einer FW muss über die Gemeinde gestellt werden
dazu zählt eine Ausstattung un Bekleidung die dem Stand der Technik entspricht (NOMEX)
und wenn das Herz der Kameraden daranhängt einen FME zu haben was solls
das sie es beim Proggen übertrieben haben ist das eher noch als Übermut denn als Straftat zu werten (auch wenn es eine ist)
und eine Strattat rechtfertig nicht eine andere..
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Scharnhorst
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