Zitat Zitat von Alex22
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§5 Überholen
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.
Und somit wird das dauerhafte Abgeben der Lichthupe auch wieder untersagt, seis manuell oder automatisch.
Naja, also ab und zu wird man ja tagsüber mal vom Gegenverkehr angeblinkt (Warnung vor Radar oder ähnlichem) und ich bin noch kein einziges mal geblendet worden und wer wirklich tagsüber durch ein kurz aufblitzendes Fernlicht geblendet wird, sollte sich mal überlegen, ob er seinen Führerschein nicht lieber freiwillig wegen mangelnder Funktion der Augen abgibt.