Hoi,
Ja, ist es ;) nämlich in der StVZO *g* Der "Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung" :) wär hätte es gedacht *hihi*
Naja, auf jeden Fall gibts da nen Paragraphen der das mit Blaulich und Martinshorn (Wechseltonhorn usw.) Regelt. oder warens 2 Paragraphen für jeden einen? Glaub schon ;)
Wenns dich mehr inter essiert einfach mal google bemühen und nach der StVO und der StVZO suchen :)
MfG Fabsi





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