Zitat Zitat von F64098
Irrelevant.
Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.

MfG

Frank
Es sei denn es wird von noch weiter "oben" bestimmt das es so sein soll...