Und wenn sie es 10 mal gesagt haben..Zitat von tower911
auch vor 4 Jahren ... bis heute ... gab es und gibt es das in HE nicht.
mfg
Ebi
Und wenn sie es 10 mal gesagt haben..Zitat von tower911
auch vor 4 Jahren ... bis heute ... gab es und gibt es das in HE nicht.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Die Polizeifahrzeuge, die mit dem "Yelp"-Siganl und dem Scheinwerfer nach vorne ausgestattet sind/waren haben auch ne rote Blitzleuchte im Balken nach vorne, die zusätzlich zum anhalten auffordern soll. Diese rote Lampe sieht man allerdings von außen nicht sofort, da sie hinter dem grünen Gitter sitzt.
Bei der BF Erfurt fährt übrigens ein VRW mit amerikanischem Signalhorn.
Kann man hier im Einsatz sehen: http://web223.rom073.server4you.de/lz1.wmv
Der Link stammt von der Seite http://www.blauvideo.de
Hi,
ja das ist klar mit der roten Leuchte.
Aber es ging ja um rotes Rundumlicht in Verbindung mit blauem.
Und das gibt es nun mal nicht.
Ebi
Bild: YELP
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Zitat von Ebi
Die rote RKL war nicht für die Sondersignalfahrt gedacht also eine blaue RKL und eine rote RKL. Sondern blaue nach wie vor für Sondersignalfahrt und zur Verkehrsabsicherung haben die die rote RKL geprobt. Nicht für die Sondersignalfahrt. Hab mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
Ich hoffe mir wird vergeben *auf Knien rutsch*
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
***Grins - ein Tower auf Knien......Zitat von tower911
aber auch das wurde in HE NIE getestet oder geprobt.
Rote RKL gab es bei der hess. Pol nicht.
mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Dieses YELP is ja genau so verbaut wie die BSX Blitzer bzw das legendäre NA schild quasi hinter der Gitterplatte
was ich sehr geil finde sind die DOWN lights
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Hey,
mal ne Frage nebenbei:
Darf ich mir diese Signal so ohne weiteres auf ein Neues FW-Fahrzeug schrauben und betreiben oder bedarf das einer gesonderten Genehmigung ?
Ist das irgendwo geregelt ?
Gruß
-Z L-
Hoi,
Ja, ist es ;) nämlich in der StVZO *g* Der "Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung" :) wär hätte es gedacht *hihi*
Naja, auf jeden Fall gibts da nen Paragraphen der das mit Blaulich und Martinshorn (Wechseltonhorn usw.) Regelt. oder warens 2 Paragraphen für jeden einen? Glaub schon ;)
Wenns dich mehr inter essiert einfach mal google bemühen und nach der StVO und der StVZO suchen :)
MfG Fabsi
Hallo,
Auszug aus der StVZO:
§55 (auszug)
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
Ergo: Keine Sirenen auf zugelassenen Fahrzeugen. Und wenn es doch jemand aufgrund einer Ausnahmegenehmigung hat, dann hat er kein Wegerecht nach §38 StVO, da er dafür das Einsatzhorn braucht!
***keine Signatur***
Hallo,
@ Carsten Gösch
Dankeschön.
Gruß
-Z L-
was aber für den bereich RD / FW interessant wäre wäre auf die YELP Module Blaue kappen und halt einen anderen STVO konformeren Ton
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zitat von Carsten Gösch
Also.........wo in diesem schönen Paragraphen (bzw. der gesamten StVZO) ist geregelt .....welche Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz......nun ein "rechtsgültiges" Einsatzhorn darstellt und was nicht???????????
Und dieses StVZO-Forderung "......Folge....verschiedener Frequenz...." erfüllen ja einige der Ami-Signale unbestreitbar !
Dieser § der StVZO hilft uns in der Diskussion also nicht sehr weit; wichtig wäre der Bezug auf eine entsprechende DIN (Nummer ist mir entfallen)..... darin sind die Grundfrequenzen sowie zehntelsekundengenau deren Dauer und Wechselfolge vorgeschrieben.
Nun brauchen wir dann noch die ebenso notwendige rechtsförmliche Kopplung zwischen beiden "Vorschriften".......also: Wo steht geschrieben, dass das in der StVZO geforderte ......Signal......genau der DIN Nr:......... entsprechen muß??
Nächste diskussionswürdige Frage: Welche Rechtswirksamkeit entfaltet eine DIN noch gegen heranziehende EN ???
Gruß
Werner
Geändert von WernerG (27.04.2006 um 11:12 Uhr)
Wie im einleitenden Artikel gesagt, bin ich kein Fan von so amerikanischen Veränderungen, wie anderes Horn und andere Leuchten.Zitat von Pepsi79
Wenn ich mir dieses Video nun mal anschaue, bin ich aber von der Wirkung des etwas anderen Horn im Vorausfahrzeug absolut überrascht. Ich denke mit solch einer Lösung könnte noch der eine oder andere leben. Das Blaulicht bleibt ja, und die anderen Fhz behalten das Martinshorn. Sprich ein prüfbarer Versuch.
Andererseits ist die Wirkung wohl einfach im ersten Moment besser, da es für die anderen Verkehrsteilnehmer absolut ungewohnt ist. Wahrnehmen tut man nämlich so wohl das Martinshorn, als auch das amerikanische. Mit der Zeit, wäre auch hier kein Unterschied mehr fest zu stellen.
marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)
Und mir erscheint das Wail-Signal des Mercedes G vor allem deutlich lauter und durchdringender als die Martin-Anlagen der großen. Das alleine macht schon ne Menge aus. Insbesondere bei den Anhängern der "Bumm-Bumm-Fraktion"Zitat von marlon
Das bliebe abzuwarten. Ich bin wahrlich kein Freund unnötiger Amerikanismen, aber warum nicht einfach mal über den Tellerrand gucken und was neues ausprobieren. Nur weil etwas lange Zeit halbwegs gut funktioniert hat, heißt das nicht, dass es nix besseres gibt. Die Frontblitzer und die mittleren zentralen Bremsleuchten haben sich auch durchgesetzt. Mittlerweile sogar mit behördlichem Segen... :-)Zitat von marlon
Ich verstehe die konservative Haltung einiger hier absolut nicht. "Das darf nicht, weil das isso..."? Traurig.
Christian
@ Christian
Da bin ich schon auch deiner Meinung, dass man mal so einen Feldversuch wie im Video machen soll und darf. Wie gesagt, ich war selbst auch überrascht, als ich das Video sah.
Ich habe aber meine Mühe (und andere scheibar auch), wenn wir nun alles anpassen würden, sprich amerikanische SoSi und alles neongelbe Fhz'e. Trägt eine Anpassung entscheidend zur Sicherheit bei, ist es etwas anderes. Ist die Anpassung aber nur, weils ein bisschen besser aussieht und vielleicht tönt wie im Film und weil eben ein wenig "amerikanisch" ist, kann ichs nicht nachvollziehen.
marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)
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