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Thema: Haben wir bald andere SoSi?!

  1. #31
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    Hallo,

    @ Carsten Gösch

    Dankeschön.

    Gruß

    -Z L-

  2. #32
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    was aber für den bereich RD / FW interessant wäre wäre auf die YELP Module Blaue kappen und halt einen anderen STVO konformeren Ton
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #33
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    Zitat Zitat von Ebi
    Hi,
    ja das ist klar mit der roten Leuchte.
    Aber es ging ja um rotes Rundumlicht in Verbindung mit blauem.
    Und das gibt es nun mal nicht.
    Ebi

    Bild: YELP

    Die rote RKL war nicht für die Sondersignalfahrt gedacht also eine blaue RKL und eine rote RKL. Sondern blaue nach wie vor für Sondersignalfahrt und zur Verkehrsabsicherung haben die die rote RKL geprobt. Nicht für die Sondersignalfahrt. Hab mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
    Ich hoffe mir wird vergeben *auf Knien rutsch*
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #34
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    Zitat Zitat von tower911
    Die rote RKL war nicht für die Sondersignalfahrt gedacht also eine blaue RKL und eine rote RKL. Sondern blaue nach wie vor für Sondersignalfahrt und zur Verkehrsabsicherung haben die die rote RKL geprobt. Nicht für die Sondersignalfahrt. Hab mich da vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
    Ich hoffe mir wird vergeben *auf Knien rutsch*
    ***Grins - ein Tower auf Knien......

    aber auch das wurde in HE NIE getestet oder geprobt.
    Rote RKL gab es bei der hess. Pol nicht.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #35
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Hallo,

    Auszug aus der StVZO:
    §55 (auszug)
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.

    Also.........wo in diesem schönen Paragraphen (bzw. der gesamten StVZO) ist geregelt .....welche Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz......nun ein "rechtsgültiges" Einsatzhorn darstellt und was nicht???????????

    Und dieses StVZO-Forderung "......Folge....verschiedener Frequenz...." erfüllen ja einige der Ami-Signale unbestreitbar !

    Dieser § der StVZO hilft uns in der Diskussion also nicht sehr weit; wichtig wäre der Bezug auf eine entsprechende DIN (Nummer ist mir entfallen)..... darin sind die Grundfrequenzen sowie zehntelsekundengenau deren Dauer und Wechselfolge vorgeschrieben.

    Nun brauchen wir dann noch die ebenso notwendige rechtsförmliche Kopplung zwischen beiden "Vorschriften".......also: Wo steht geschrieben, dass das in der StVZO geforderte ......Signal......genau der DIN Nr:......... entsprechen muß??

    Nächste diskussionswürdige Frage: Welche Rechtswirksamkeit entfaltet eine DIN noch gegen heranziehende EN ???

    Gruß

    Werner
    Geändert von WernerG (27.04.2006 um 11:12 Uhr)

  6. #36
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    Die Verknüpfung der beiden Vorschriften übernimmt das KBA, das nur den Schalleinrichtungen eine ABE erteilt, die der DIN 14610 entsprechen.

    Das war einfach ;-)

    MfG

    Frank

  7. #37
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    Hoi,

    @WernerG:

    Also *g*

    Eine Hupe hat nur eine Grundfrequenz.

    Bei einem Yelp (usw) wechselt die Grundfrequenz nicht zyklisch donern fortwehrend.


    Is schwer zu erklären ;) aber da einfach sagen, nehm ich doch Yelp geht nit.


    Was du machen könntest, du könntest anstatt:
    "Laaa-Lüüü-Laaa-Lüüü"
    auch einfach:
    "Laaa-Leee-Luuu-Laaa-Leee-Luuu"
    nehmen ;)

    Klingt komisch aber is halt so. Ich muss heute abend mal Suchen, da is nämlich das Einsatzhorn beschrieben ;)

    Vielleicht komm ich gleich schon zu.

    MfG Fabsi

  8. #38
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    Sodele... hab da doch auch schon die passende Seite gefunden, für alle Helden die sowas im privaten PKW brauchen *g* wenn man hierdrin alles befolgt klappts sogar mit der Beantragung ;).

    http://www.gesetzeskunde.de/Rechtsal...kehrsrecht.htm


    MfG Fabsi

  9. #39
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    Na deeen Erlaß (und auch gleichgelagerte Niedersächsische und Brandenburgische und...) kannte ich ja bereits; mir kommt es eben auf die Kopplung "Text der StVZO" und entsprechende "DIN" an......KBA ist zwar ein recht treffendes Argument aber es gibt ja auch bei "anderen Bauteilen für/an Kfz" immer noch die Möglichkeiten von Einzelabnahmen etc. ohne das dafür nun gleich eine KBA-Freigabe etc. vorliegt......irgendwas muß (in unserem Fall) den TÜV-Menschen ja "geritten" haben, die amerikanischen Sondersignale nicht zu beanstanden !?!?!

    Kennt denn jemand/weiß jemand von diesen europäischen Harminisierungsbestrebungen in dieser Hinsicht?!?!

    Danke

  10. #40
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    Hoi,

    kannst dir ja mal hier " http://www.beuth.de/langanzeige/DIN%2014610/890792.html " die DIN-Vorschrift kaufen ;) und genau nachgucken wo da jetzt der zusammenhang liegt *g*

    Weis ich jetz auswendig auch nit :)

    MfG Fabsi

  11. #41
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    Zitat Zitat von Pepsi79
    [...]
    Bei der BF Erfurt fährt übrigens ein VRW mit amerikanischem Signalhorn.
    Kann man hier im Einsatz sehen: http://web223.rom073.server4you.de/lz1.wmv
    [...]
    Wie im einleitenden Artikel gesagt, bin ich kein Fan von so amerikanischen Veränderungen, wie anderes Horn und andere Leuchten.

    Wenn ich mir dieses Video nun mal anschaue, bin ich aber von der Wirkung des etwas anderen Horn im Vorausfahrzeug absolut überrascht. Ich denke mit solch einer Lösung könnte noch der eine oder andere leben. Das Blaulicht bleibt ja, und die anderen Fhz behalten das Martinshorn. Sprich ein prüfbarer Versuch.

    Andererseits ist die Wirkung wohl einfach im ersten Moment besser, da es für die anderen Verkehrsteilnehmer absolut ungewohnt ist. Wahrnehmen tut man nämlich so wohl das Martinshorn, als auch das amerikanische. Mit der Zeit, wäre auch hier kein Unterschied mehr fest zu stellen.

    marlon
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  12. #42
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    Zitat Zitat von WernerG
    Und dieses StVZO-Forderung "......Folge....verschiedener Frequenz...." erfüllen ja einige der Ami-Signale unbestreitbar !
    Und ob ich das bestreite!! Eine Sirene hat nämlich keine Grundfrequenz. Das ist ja gerade das Wesen einer Sirene
    ***keine Signatur***

  13. #43
    Ch.Koenig Gast
    Zitat Zitat von marlon
    Wenn ich mir dieses Video nun mal anschaue, bin ich aber von der Wirkung des etwas anderen Horn im Vorausfahrzeug absolut überrascht.
    Und mir erscheint das Wail-Signal des Mercedes G vor allem deutlich lauter und durchdringender als die Martin-Anlagen der großen. Das alleine macht schon ne Menge aus. Insbesondere bei den Anhängern der "Bumm-Bumm-Fraktion"
    Zitat Zitat von marlon
    Andererseits ist die Wirkung wohl einfach im ersten Moment besser, da es für die anderen Verkehrsteilnehmer absolut ungewohnt ist. Wahrnehmen tut man nämlich so wohl das Martinshorn, als auch das amerikanische. Mit der Zeit, wäre auch hier kein Unterschied mehr fest zu stellen.
    Das bliebe abzuwarten. Ich bin wahrlich kein Freund unnötiger Amerikanismen, aber warum nicht einfach mal über den Tellerrand gucken und was neues ausprobieren. Nur weil etwas lange Zeit halbwegs gut funktioniert hat, heißt das nicht, dass es nix besseres gibt. Die Frontblitzer und die mittleren zentralen Bremsleuchten haben sich auch durchgesetzt. Mittlerweile sogar mit behördlichem Segen... :-)
    Ich verstehe die konservative Haltung einiger hier absolut nicht. "Das darf nicht, weil das isso..."? Traurig.

    Christian

  14. #44
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    @ Christian

    Da bin ich schon auch deiner Meinung, dass man mal so einen Feldversuch wie im Video machen soll und darf. Wie gesagt, ich war selbst auch überrascht, als ich das Video sah.

    Ich habe aber meine Mühe (und andere scheibar auch), wenn wir nun alles anpassen würden, sprich amerikanische SoSi und alles neongelbe Fhz'e. Trägt eine Anpassung entscheidend zur Sicherheit bei, ist es etwas anderes. Ist die Anpassung aber nur, weils ein bisschen besser aussieht und vielleicht tönt wie im Film und weil eben ein wenig "amerikanisch" ist, kann ichs nicht nachvollziehen.

    marlon
    „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)

  15. #45
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    Hoi,

    ich kann immer nur wieder betonen, dass es nunmal wissenschaftlich bewiesen ist: Wail; Yelp und Hi-Lo sind nunmal besser war zu nehmen im Straßenverkehr.

    Bestes beispiel hierfür ist doch ein Hörgeschädigter, der eine der beiden Martinshorn-Töne nichtmehr hört, dann glaubt er, da würde jemand Taktweise hupen.
    Bei den Amerikanischen Sirenen wird nunmal ein viel breiteres Frequenzband abgedeckt, welche ausserdem noch hörere Frequenzen als das Martinshorn nutzen, die mit geringerer Leistung schon weiter "tragen" und so auch länger "hörbar" bleiben.

    Hier ein Auszug aus wikipedia.org zu "Yelp"
    Im Gegensatz zum Folgetonhorn (umgangssprachlich "Tatütata") ist Yelp schriller und durchdringender. Der Ton wird wie in einer Sinuskurve in schnellem Tempo erhöht und verringert, anstatt wie beim Folgetonhorn zwischen zwei festen Tönen zu wechseln.


    Wir können ja auch die Grünen-Männchen einfach in neue Autos setzen *g*
    http://www.polizeiautos.de/show_zusatzbild.php?id=684


    Ne, Spaß bei seite. Yelp zum Anhalten ist ja schonmal ein guter Anfang, da mal einen unterschied zu machen, zwischen "Auf Seite" und "Anhalten".

    Aber wenn man jetzt noch auf allen anderen Fahrzeugen denen aus der "Bumm-Bumm-Franktion" (danke Christian, ich hätts nicht besser ausdrücken können ;) )
    noch schön einen "ins Genick Blasen" kann. (etschuldigt die Ausdrucksweise)
    Dann hat das ganze schon seinen Effekt.

    Allein bei 100km/h auffer Landstraße, ein wenig das Radion an. Schon hört man das "leise" NEF mit seinen billig-tröten schon nichtmehr so schnell, weil man erstmal realisieren muss das die beiden Töne gerade nicht zu dem Lied gehören. (Un ich rede hier nicht von irgendwelcher überlauten Techno Mukke)

    Wenn das NEF jetzt mit Wail angerauscht kommen würde, dann wäre der "Ahaaa"-Effekt weit aus schneller da als mit dem Martinshorn.


    MfG Fabsi

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