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Thema: Haben wir bald andere SoSi?!

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    Zitat Zitat von Carsten Gösch
    Hallo,

    Auszug aus der StVZO:
    §55 (auszug)
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein.

    Also.........wo in diesem schönen Paragraphen (bzw. der gesamten StVZO) ist geregelt .....welche Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz......nun ein "rechtsgültiges" Einsatzhorn darstellt und was nicht???????????

    Und dieses StVZO-Forderung "......Folge....verschiedener Frequenz...." erfüllen ja einige der Ami-Signale unbestreitbar !

    Dieser § der StVZO hilft uns in der Diskussion also nicht sehr weit; wichtig wäre der Bezug auf eine entsprechende DIN (Nummer ist mir entfallen)..... darin sind die Grundfrequenzen sowie zehntelsekundengenau deren Dauer und Wechselfolge vorgeschrieben.

    Nun brauchen wir dann noch die ebenso notwendige rechtsförmliche Kopplung zwischen beiden "Vorschriften".......also: Wo steht geschrieben, dass das in der StVZO geforderte ......Signal......genau der DIN Nr:......... entsprechen muß??

    Nächste diskussionswürdige Frage: Welche Rechtswirksamkeit entfaltet eine DIN noch gegen heranziehende EN ???

    Gruß

    Werner
    Geändert von WernerG (27.04.2006 um 11:12 Uhr)

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