Seite 2 von 6 ErsteErste 123456 LetzteLetzte
Ergebnis 16 bis 30 von 84

Thema: Haben wir bald andere SoSi?!

  1. #16
    Registriert seit
    21.12.2002
    Beiträge
    3.127
    Zitat Zitat von WernerG
    Hi,
    also ich oute mich jetzt mal als Verfechter und Befürworter der "anderen" Sondersignale....sprich: europäisch oder amerikanisch ist erstmal nebensächlich, da mittlerweile viele/einige Europaländer ja auch "amerikanische" akustische Signale verwenden.

    Bei uns im Landkreis fahren mittlerweile 3 RTW und 1 KdoW mit diesen Signalen (ja...für die Zweifler: mit TÜV-Abnahme des Fahrzeugs!)
    Irrelevant.
    Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.

    MfG

    Frank

  2. #17
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    das system muss man m.e. nicht ändern nur ergänzen

    1. yELP find ich für die POL ne ganz dolle Sache aber halt nur da

    2. Farbe, gor sei dank sind die Zeiten vorbei in denen sogar die Felgen schwarz lackiert wurden. Sehen und gesehen werde. Deshalb FZG auch in der FW Silber kaufen, bekleben, Auch nit Kontrastfarben d.h. rot mit gelber Streifen macht in NRW ne BF mit nem großen D, weiss nur nicht mehr welche

    3. Konturmarkierung, haben wir an den neuen RTW super sache um gesehen zu werden kostet auch nicht zu viel

    4. Mehr Licht. Sagte schon Schiller. § Blaulichter sind bei häufig benutzen Fahrzeugen zu wenig, Frontblitzer und zusätzliche LED Module sind kein unötiger scheiß!

    Nachtrag: ausserdem müssten bei einem Neuen System unendlich viele Privat PKW mit anderen unrechtmäßigen SOSI ausgestattet werden. Das Kostet. Wo sollen die Leute das gelg hernehmen?
    Geändert von hannibal (24.04.2006 um 20:38 Uhr)
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #18
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von F64098
    Irrelevant.
    Eine Ausnahmegenehmigung für den §55 Abs. 4 StVZO kann der "TÜV" sicherlich nicht erteilen. Die DIN 14610 regelt die weiteren technischen Details.

    MfG

    Frank
    Es sei denn es wird von noch weiter "oben" bestimmt das es so sein soll...
    Bei Wlan, Routern und Netzwerkfragen: http://www.router-forum.de

  4. #19
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    369
    Zitat Zitat von Hasenmelker
    Es sei denn es wird von noch weiter "oben" bestimmt das es so sein soll...
    Eben. Du wirst in Südhessen und Nordbaden sehr sehr viele Fahrzeuge finden, die mit amerikanischem Sondersignal fahren, nämlich Feuerwehr, Krankenwagen und MP der US Armee.
    Übrigens fuhren (und fahren?) die Feldjäger in den USA und Kanada nicht mit europäischem SoSi durch die Gegend...
    Viele Grüße

    Christian

  5. #20
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    in irgendeiner Zeitung stand das die Amis wenn sie Leitern für Amerika bei Metz kaufen unbedingt Pressluft Fanfaren haben wollen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #21
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Zitat Zitat von Ebi
    Hi,
    einen solchen Versuch mit rotem Rundumlicht hat es in Hessen NIE gegeben.
    Eingeführt wurde hier YELP in Verbindung mit einem nach vorne strahlendem Scheinwerfer und Blaulicht. Bedeutung: Anhalten.
    mfg
    Ebi

    Ich kann nur wiedergeben was mir damals gesagt wurde. Und das war das an ein paar wenigen Autobahnpolizeifahrzeugen Rote Rundumkennleuchten getestet wurden.
    Vielleicht hast du es einfach nur nicht mitbekommen. Wenn in NRW irgendwo ein Feuerwehrauto mit Lila Rundumkennleuchte rum fährt krieg ich das auhc nicht mit *gg
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #22
    Registriert seit
    09.10.2003
    Beiträge
    2.273
    Also rote Kennleuchten halte ich auch für ein Gerücht, aufjedenfall für Hessen.

    Die einzigen Änderungen die es diesbezüglich gab, ist ebend jenes ''YELP'' (AnhalteSignal) und den intergrierten ''Suchscheinwerfer'' in der RKL..

    Gruß

    -Z L-

  8. #23
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    hhmm wer weiss. Hatten die jedenfalls damals gesagt. Das ist jetzt bestimmt auch schon 4 Jahre her.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  9. #24
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von tower911
    hhmm wer weiss. Hatten die jedenfalls damals gesagt. Das ist jetzt bestimmt auch schon 4 Jahre her.
    Und wenn sie es 10 mal gesagt haben..
    auch vor 4 Jahren ... bis heute ... gab es und gibt es das in HE nicht.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  10. #25
    Registriert seit
    13.01.2003
    Beiträge
    253
    Die Polizeifahrzeuge, die mit dem "Yelp"-Siganl und dem Scheinwerfer nach vorne ausgestattet sind/waren haben auch ne rote Blitzleuchte im Balken nach vorne, die zusätzlich zum anhalten auffordern soll. Diese rote Lampe sieht man allerdings von außen nicht sofort, da sie hinter dem grünen Gitter sitzt.

    Bei der BF Erfurt fährt übrigens ein VRW mit amerikanischem Signalhorn.
    Kann man hier im Einsatz sehen: http://web223.rom073.server4you.de/lz1.wmv
    Der Link stammt von der Seite http://www.blauvideo.de

  11. #26
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Hi,
    ja das ist klar mit der roten Leuchte.
    Aber es ging ja um rotes Rundumlicht in Verbindung mit blauem.
    Und das gibt es nun mal nicht.
    Ebi

    Bild: YELP
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht 

Name:	hr-yelp.jpg 
Hits:	186 
Größe:	5,8 KB 
ID:	3750  
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  12. #27
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Dieses YELP is ja genau so verbaut wie die BSX Blitzer bzw das legendäre NA schild quasi hinter der Gitterplatte

    was ich sehr geil finde sind die DOWN lights
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  13. #28
    Registriert seit
    09.10.2003
    Beiträge
    2.273
    Hey,

    mal ne Frage nebenbei:

    Darf ich mir diese Signal so ohne weiteres auf ein Neues FW-Fahrzeug schrauben und betreiben oder bedarf das einer gesonderten Genehmigung ?

    Ist das irgendwo geregelt ?

    Gruß

    -Z L-

  14. #29
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hoi,

    Ja, ist es ;) nämlich in der StVZO *g* Der "Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung" :) wär hätte es gedacht *hihi*

    Naja, auf jeden Fall gibts da nen Paragraphen der das mit Blaulich und Martinshorn (Wechseltonhorn usw.) Regelt. oder warens 2 Paragraphen für jeden einen? Glaub schon ;)

    Wenns dich mehr inter essiert einfach mal google bemühen und nach der StVO und der StVZO suchen :)


    MfG Fabsi

  15. #30
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Hallo,

    Auszug aus der StVZO:
    §55 (auszug)
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.


    Ergo: Keine Sirenen auf zugelassenen Fahrzeugen. Und wenn es doch jemand aufgrund einer Ausnahmegenehmigung hat, dann hat er kein Wegerecht nach §38 StVO, da er dafür das Einsatzhorn braucht!
    ***keine Signatur***

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •