Hallo !

Problem;
das solche Leuchtmittel nach StVZO nicht vorgesehen also nicht zulässig wären.
Aber, man hat dennoch die möglichkeit sogenannte Einzelabnahmen durchführen zulassen.
Hierbei ist aber zusagen, das diese auch nur dann möglich sind, wenn die Eintragende Behörde vergleichbare Werte zur Hand hat. Das bedeutet, Du müsstest Dir vom Hersteller erstmal eine Beschreibung der für die Eintragung relevanten Daten besorgenm, aus der hervor geht welche Eigenschaften dieses Bauteil aufweist.
Bei LED - Leuchten kommt es insbesondere auf bestimmte Lichtwerte ( Stärke, Farbe etc. ) an.

Das es solche Leuchten gibt, mag sein ( Code 3, Whelen, Federal Signal, Sho-Me, Able2 usw. ).
Aber hier nur mit Sondergenehmigungen möglich, solnage die StVZO nichts anderes schreibt !!

MfG