Zitat Zitat von Fabpicard
Falsch... Auch das Abschneiden des Steckers und dann aufs Dach setzen führt schon zum Verlust der BE ^^

MfG Fabsi

So ein Unsinn ... die Betriebserlaubnis erlischt ganz sicher nicht.
Siehe StVZO § 19

(2) 1Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. 2Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Und die Versicherung schon gleich dreimal nicht.