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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das sind so ziemlich die letzten, die ich mir für so einen Vortrag holen würde. Die sind selber nur "Konsument" dieser Paragraphen, und für die richtige/rechtskonforme Auslegung nicht der richtige Ansprechpartner.

    Wer sollte denn Deiner Meinung nach eine derartige Beschulung durchführen, wenn denn nicht ein

    a) "Konsument" von Sonder- und Wegerechte,

    b) über einen gewissen Erfahrsschatz i.S. Sonder- und Wegerechtsfahrten verfügt

    und der

    b) gleichzeitig "Überwacher" verkehrsrechtlicher Vorschriften ist!

    Klar kannst Du Dir auch einen aus der Straßenverkehrsbehörde holen der Sonder- und Wegerechtsfahrten von diversen Aktenlagen und Infoschriften kennt. Der wird Dir aber lediglich den rechtstheoretischen Bereich vermitteln konne. Den Bereich der persönlichen Erfahrung bei Sonder- und Wegerechtsfahrten inkl. der rechtlichen Seite wirst Du dort aber nicht bekommen.
    Dann kannst Du im Umkehrschluss gleich auf so eine Veranstaltung verzichten und dem Auditorium Handzettel geben, die sie sich durchlesen könne.
    Geändert von Poli (07.06.2008 um 11:03 Uhr)

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