Ergebnis 1 bis 15 von 108

Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    259
    Als HvO wird er ja wohl eine ofizelle Genehmigung haben mit SoSi fahren zu dürfen! Und dann ist das in dem Moment KEIN PRIVAT PKW MEHR!

  2. #2
    Storno Gast
    Nein hat er nicht er darf offiziel nur den Dachaufsetzer DRK im Einsatz verwenden, ausserdem wurde er nicht alamiert und fuhr aus freien Stücken zur E-Stelle!

    Also weder etwas eingetragen noch ist er alamiert worden noch sonst was ist praktisch wie jeder normale z.B. Schaulustige mit seinem Privat PKW zur E-Stelle mit Blaulicht und Horn gefahren. Der einzige Unterscheid Er hat dann geholfen, schaulustige nicht !


    Mfg

  3. #3
    Registriert seit
    07.06.2002
    Beiträge
    1.061
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Nein hat er nicht er darf offiziel nur den Dachaufsetzer DRK im Einsatz verwenden, ausserdem wurde er nicht alamiert und fuhr aus freien Stücken zur E-Stelle!

    Also weder etwas eingetragen noch ist er alamiert worden noch sonst was

    Mfg
    Dann klopft ihm hoffentlich bald mal jemand gehörig auf die Finger und zieht diese illegal benutzten "Dinger" ein!!

    Amtsanmaßung in meinen Augen !

  4. #4
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Meine Frage: Wenn er den mitbekommen hat, dass der HvO alarmiert wurde, hat er ja entweder einen offenen Melder, oder ein FuG.
    Er hätte sich ja - über Funk oder Handy - bei der Leitstelle melden können. Dann wäre zumindest mal der Punkt "Alarmierung" abgedeckt gewesen.

    In dem beschriebenen Fall wird die Polizei auch nix sagen - warum auch. Erstens gehen sie von einem regulären Betrieb aus, zweitens dürften auch die sich nicht genau mit den verschiedenen Strukturen wie RTW, LNA, HvO etc. genau auskennen.

    Heikel wird´s erst, wenn etwas bei einer solchen Fahrt passiert. Und dann kann es richtig blöd werden. Fahren ohne Versicherung, BE, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.
    Und dann wird die Polizei / Staatsanwaltschaft garantiert nachfragen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Storno Gast
    Ja aber warum sollendie nicht sagen ???

    Ich kann mir doch auch nicht ein Blaulicht und Horn ins Auto packen und zum Gerätehau fahren weil Feuerwehreinsatz ist ???

    Ja hat Melder und FuGe

    Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!

    Als HVO der hat ja HVO auf seiner JAcke stehen !

    Verstehe das nicht ....!

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg

  6. #6
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Ja aber warum sollendie nicht sagen ???
    Weil sie vielleicht keine Anhaltspunkte hatten, dass die Anlage nicht eingetragen und erlaubt sei.

    Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
    Es gibt durchaus auch private bzw. privat aussehende Fahrzeuge mit eingetragener Anlage.

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
    Erlaubt ist das ganz sicher nicht. Und Gewohnheitsrecht im Sinne von "Polizist Meyer hat aber nie etwas gesagt" auch nicht.

    Welche Komplexe muss man eigentlich haben, um so an ein paar Lampen zu hängen?

  7. #7
    Storno Gast
    ja verstehe das aber nicht naja ich denk einfach wirklich das die pol gemeint hat die ist eingetragen..:!

    Naja ich denk nachdem ganzen heute haben mehrere von un mitbekommen werden jetzt bald mehr leute blaulicht und horn im Kfz haben weil ja eh keiner was sagt...!

    Mmh naja

    Mfg

  8. #8
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber - ebenfalls schon von mir erwähnt: Wenn irgendetwas auf so einer Fahrt passiert (und beruft Euch bitte nicht drauf, wie toll Ihr Auto fahren könnt, schaut einfach mal in die Tagesmedien!), dann ist gewaltig was los.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    Storno Gast
    Also ich fassse zusammen:

    Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!

    Ok Gut so Wiet

    Mfg

  10. #10
    Registriert seit
    13.01.2003
    Beiträge
    253
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg
    Bestell dir lieber das hier:
    http://www.amazon.de/Duden-B%C3%A4nd...2990752&sr=8-1

  11. #11
    Registriert seit
    15.01.2007
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg

    Na danke!

    Und ich darf mich dann wieder bei Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen für mein "Hobby" rechtfertigen.....

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •