Als HvO wird er ja wohl eine ofizelle Genehmigung haben mit SoSi fahren zu dürfen! Und dann ist das in dem Moment KEIN PRIVAT PKW MEHR!
Als HvO wird er ja wohl eine ofizelle Genehmigung haben mit SoSi fahren zu dürfen! Und dann ist das in dem Moment KEIN PRIVAT PKW MEHR!
Nein hat er nicht er darf offiziel nur den Dachaufsetzer DRK im Einsatz verwenden, ausserdem wurde er nicht alamiert und fuhr aus freien Stücken zur E-Stelle!
Also weder etwas eingetragen noch ist er alamiert worden noch sonst was ist praktisch wie jeder normale z.B. Schaulustige mit seinem Privat PKW zur E-Stelle mit Blaulicht und Horn gefahren. Der einzige Unterscheid Er hat dann geholfen, schaulustige nicht !
Mfg
Meine Frage: Wenn er den mitbekommen hat, dass der HvO alarmiert wurde, hat er ja entweder einen offenen Melder, oder ein FuG.
Er hätte sich ja - über Funk oder Handy - bei der Leitstelle melden können. Dann wäre zumindest mal der Punkt "Alarmierung" abgedeckt gewesen.
In dem beschriebenen Fall wird die Polizei auch nix sagen - warum auch. Erstens gehen sie von einem regulären Betrieb aus, zweitens dürften auch die sich nicht genau mit den verschiedenen Strukturen wie RTW, LNA, HvO etc. genau auskennen.
Heikel wird´s erst, wenn etwas bei einer solchen Fahrt passiert. Und dann kann es richtig blöd werden. Fahren ohne Versicherung, BE, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.
Und dann wird die Polizei / Staatsanwaltschaft garantiert nachfragen.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja aber warum sollendie nicht sagen ???
Ich kann mir doch auch nicht ein Blaulicht und Horn ins Auto packen und zum Gerätehau fahren weil Feuerwehreinsatz ist ???
Ja hat Melder und FuGe
Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
Als HVO der hat ja HVO auf seiner JAcke stehen !
Verstehe das nicht ....!
Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
Mfg
Weil sie vielleicht keine Anhaltspunkte hatten, dass die Anlage nicht eingetragen und erlaubt sei.
Es gibt durchaus auch private bzw. privat aussehende Fahrzeuge mit eingetragener Anlage.Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
Erlaubt ist das ganz sicher nicht. Und Gewohnheitsrecht im Sinne von "Polizist Meyer hat aber nie etwas gesagt" auch nicht.Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
Welche Komplexe muss man eigentlich haben, um so an ein paar Lampen zu hängen?
ja verstehe das aber nicht naja ich denk einfach wirklich das die pol gemeint hat die ist eingetragen..:!
Naja ich denk nachdem ganzen heute haben mehrere von un mitbekommen werden jetzt bald mehr leute blaulicht und horn im Kfz haben weil ja eh keiner was sagt...!
Mmh naja
Mfg
Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber - ebenfalls schon von mir erwähnt: Wenn irgendetwas auf so einer Fahrt passiert (und beruft Euch bitte nicht drauf, wie toll Ihr Auto fahren könnt, schaut einfach mal in die Tagesmedien!), dann ist gewaltig was los.
Gruß, Mr. Blaulicht
Also ich fassse zusammen:
Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!
Ok Gut so Wiet
Mfg
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