Original geschrieben von Firefighter_elmo
Was ist denn mit nem blaulicht aufm fahrrad?? erlischt da auch die betriebserlaubniss??? :-))
kleiner scherzkeks, sicher erlischt die Betriebserlaubnis nicht...
aber ein Bußgeld zahlst du dennoch, denn auch für Fahhräder gilt: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."
Und dazu zählt sicherlich kein Blaulicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.