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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
    Bundesgrenzschutz Gast
    @AkkonHaLand

    wer Lesen kann ist klar im Vorteil....

    Der eröffner das Themas ( LA_Zi ) beschreibt doch ganz klar zu was er die Kennleuchte nehmen will...>>>Was sind den für mich als Privatmann die Konsequenzen, wenn ich ein Blaulicht (Dachaufsetzer, beleuchtet) auf meinen PKW bei einer Einsatzfahrt montiere?<<
    Den Richter will ich sehn der ihm dafür "nur" 20 euros abnimmt und das Blaulichtteil in irgendeiner Aservatenkammer verschwindet...(LoL)
    Welchen "Richter" meinst du denn ? Paul Richter,Franz Richter ???
    Lies dir mal die einzelnen Gesetzestexte durch...Die 20 euro sind für mißbräuchliches benutzen von Blaulicht allein.Natürlich nur für den Benutzer eines "ordentlichen" BOS-Fahrzeuges wenn er es denn halt mal mißbraucht hat..(Pizza holen,mal schnell so mal über Kreuzung bei "Dunkelgrün" huschen,etc..)
    Ein "Privatmann" ohne jegliches BOS+StVZO genehmigtes Fahrzeug, wie es ja LA_ZI beschrieb, erwartet schon so ziemlich ein mehr an Strafen..Meinste nicht auch ?Es spielt auch keine Rolle ob das Blaulicht nun fest mit dem Fahrzeug verbunden ist oder nicht...Denn fest ist es mit dem Fahrzeug ja dann während der Fahrt ja verbunden...Oder wie halten die Dinger denn auf dem Fahrzeugdach? Woher bekommen sie ihren Strom.Rischdisch...Nur durch eine "feste Verbindung". Dabei spielt es keine Rolle ob mit Magnet oder mittels Verschraubung die Verbindung zustande gekommen ist. Es wird ja so die erwartete "Außenwirkung" erreicht...Wenn ich Unrecht habe so Schreib (fundiert) mal das Gegenteil (nicht von Herrn "Richter" ;-) )...
    Keiner ist unfehlbar.....
    Geändert von Bundesgrenzschutz (18.03.2005 um 19:41 Uhr)

  2. #2
    Nele Johanna Gast

    Mal ne Frage

    Wenn man ein gelbes Warnlicht hat und mit diesem Warnlicht bei einem Unfall auf eine Gefahr aufmerksam machen will, ist das erlaubt oder nicht?

    Und ne zweite Frage, wenn das Blaulicht nicht usgeschaltet ist, darf man es dann auf dem Dach oder vorne hinter der Windschutzscheibe stehen haben oder ist das auch verboten?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Nele Johanna Beitrag anzeigen
    Wenn man ein gelbes Warnlicht hat und mit diesem Warnlicht bei einem Unfall auf eine Gefahr aufmerksam machen will, ist das erlaubt oder nicht?
    Was für ein Warnlicht? Eine Rundumleuchte oder eine Warnlampe die man aufstellt?
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
    Nele Johanna Gast
    ne Rundumleuchte in Gelb! Hab das schonma bei ADAC oder auch bei Privat gesehen.

  5. #5
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    Wenn die gelbe Leuchte eine Zulassung nach §35a (Pannenwarnleuchte) hat, du sie im stand bei einer Panne im stand benutzt, würde ich sagen ;)
    Aber darüber scheiden sich hier vermutlich wieder die Geister ;)
    Geändert von Florian Feuerbaer (04.06.2008 um 16:09 Uhr)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
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    19.04.2008
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    510
    Mich würde maal intressieren, warum Du denn Blaulicht nutzen willst ?
    Hast du ne so weite Anfahrt zum Gerätehaus oder ne spezielle Funktion ?
    Lass mich Arzt, ich bin durch !!!!

    www.hp-weishaupt.de

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