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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
    FunkyBOS Gast
    Moin Moin,

    mal so 'ne Frage am Rande... wie sieht das denn mit einem Dachaufsetzer aus??? Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße. Ein Dachaufsetzer zählt doch nicht als Rundkennleute oder Sondersignal. Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet. Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das flasch???

    Gruß

  2. #2
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    bei einem Dachaufsetzer hast du kein Problem!

  3. #3
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    Solang er unbeleuchtet ist ! ;-)

  4. #4
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    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Also ich benutze das Teil ab und zu auch. Aber deswegen macht mir keiner Platz auf der Straße.
    Die Frage muss ja irgendwer stellen: Wieso benutzt du ihn dann? Die Sinnlosigkeit scheinst du ja erkannt zu haben.
    Wenn du Zeit sparen willst, lass das Ding einfach weg.
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Es soll doch dem anderen Verkehsteilnehmer verdeutlich bzw. darüber informieren, dass sich ein Angehöriger einer Rettungsorganisation auf dem Weg zu einem Einsatz befindet.
    Das kann dem Verkehrsteilnehmer aber sch***egal sein - seine Rechte werden dadurch nicht betroffen.
    Zitat Zitat von FunkyBOS Beitrag anzeigen
    Ob der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer dann Platz macht, ist ihm dann doch überlassen, oder sehe ich das falsch???
    Das ist korrekt. Aber: Wenn er nicht weiß, wie er das Dachaufsetzerfahrzeug hinter sich einzuordnen hat, kann das schnell dazu führen, das er sich zu STVO-Verstößen hinreißen lässt, um Platz zu machen. Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    ...Ich warte darauf, das ein Rechtsverdreher mal so einen Fall auf den Tisch bekommt...
    So spannend wird das dann nicht. Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
    Anders sieht das bei den HiOrgs/SEG/FR ohne SoSi (der größte Humbug, den ich kenne:FR/HvO ohne SoSi...) aus: Die haben kraft StVO KEINE Sonderrechte. Bei denen kracht es dann gewaltig vorm Richter!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
    Wer sagt denn das? Wie kommst du darauf, das der Verkehrsteilnehmer auch Sonderrechte hätte? Dein Beispiel ist ein klassischer Wegerechtsfall - der Verkehrsangehörige begeht einen StVO-Verstoß, um die berühmte "freie Bahn" zu schaffen.
    Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Begründung der Großteil der deutschen Gerichte nicht teilen wird. Die bisherigen Urteilssprüche lassen erkennen: Sonderrechte für Feuerwehrangehörige ja - aber nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht berührt werden.

  7. #7
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    Da muss ich unserer Unterhose wirklich mal recht geben...

    Wenn ein "Normaler" Straßenverkehrsteilnehmer einem FW-Angehörigen schon platz machen muss vor einer Roten-Ampel, damit der weiter kommt, dann ist das mit sicherheit NICHT im Sinne der "Sonderrechtsfreigabe für FWler in privat-PKWs"...
    Denn alleine die Gefährdung des "zivilisten" durch das überfahren der Haltelinie ist ohne eine Wegerechtsanlage auf dem "FW-Fahrzeug" schon so imens groß, dass die Sonderrechte nach StVO §35 Abs. 8 nicht mehr angewendet werden dürfen...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Mmmmh! Das ist wirklich eine interessante Frage. Ich hatte einenn ähnlichen Fall mit dem RTW. Ich kam ohne SoSi an eine Kreuzung, an der schon ein Auto stand. Warum auch immer, er hat versucht, mir Platz zu machen und überfuhr die Haltelinie, um auf den Gehweg aufzufahren und wurde prompt geblitzt. Ich fuhr natürlich nicht weiter, ich hatte ja rot.
    Später rief ich dannbeim Ordnungsamt an und fragte nach, wie es in diesem Fall weitergeht. Der Beamte notierte sich die Kreuzung und die Uhrzeit und meinte dann: "Der Autofahrer hat zwar falsch gehandelt (Überfahren ohne Grund), hat aber niemanden gefährdet und ist ja auch nicht in die Kreuzng eingefahren. Dem passiert nix! Allerhöchstens muss er sich äußern."

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Da muss ich unserer Unterhose wirklich mal recht geben...

    Wenn ein "Normaler" Straßenverkehrsteilnehmer einem FW-Angehörigen schon platz machen muss vor einer Roten-Ampel, damit der weiter kommt, dann ist das mit sicherheit NICHT im Sinne der "Sonderrechtsfreigabe für FWler in privat-PKWs"...

    Wenn er dem FW-Angehörigen Platz machen MUSS, hätte der FW-Angehörige ja auch Wegerecht *gg
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  10. #10
    Registriert seit
    05.10.2003
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    Naja, die Frage ist ja: Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.
    Und - wenn dem so ist - was für rechtliche Konsequenzen es für den Autofahrer nach sich zieht oder ziehen kann, wenn er dabei etwas Falsches tut.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    531
    Was haben wir in der Fahrschule gelernt? Wenn ein Einsatzfahrzeug sich mit SoSi nähert, ist diesem freie Fahrt zu gewähren. An einer roten Ampel muss man dann ggf. auch die Haltelinie überfahren, das Überqueren der Kreuzung ist aber verboten. Also rechts auf den Bürgersteig oder nach links auf die Verkehrsinsel, oder ähnlich, und warten, bis die Ampel wieder grün zeigt. IMO bedeutet das, dass dem Fahrer, der dabei einen Blitzer auslöst, keine Strafe droht (es sei denn, er überquert die Kreuzung). Soviel ich weiß, werden an Rotlichtblitzern 2 Fotos mit ca. 1 s Abstand geschossen, um die auszuschließen, die nur zu weit über die Kontaktschleife gefahren sind. Wenn man rechts/links ranfährt, dann sollte das auf den Fotos zu erkennen sein, evtl. auch das SoSi-Fahrzeug.

    Zu den §§ 35+38 StVO hatten wir kürzlich auf einem Dienstabend einen Vortrag von der POL. Mit dem Privat-Pkw auf Anfahrt zur Wache sollte man davon völlig absehen. Außer vielleicht noch bei "leichten" Geschwindigkeitsübertretungen kennen die Richter da keine Gnade mehr. Insbesondere dann, wenn "private SoSi-Anlagen" (Warnblinker, Dachaufsetzer, Dauerhupe und ähnliche Scherze) benutzt werden. Folglich lieber zivilisiert zur Wache fahren und "nur" auf dem 2. Fahrzeug mitfahren. Spart im Zweifelsfall 'ne Menge Ärger!

    Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!


    MkG
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