Moin moin,

zusätzlich zu den Bussgeld für das Führen eines Blaulichts kommen noch die Bussgelder bzw. Flensburg-Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten/Straftaten dazu, die da wären:
- Missachtung Rotlicht
- Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
- Nötigung
- GefährlicherEingriff in den Strassenverkehr.

Mit dem Blaulicht auf dem Dach gibst Du auch zu, das ganze nicht "aus Versehen" gemacht zu haben, also verdoppelt sie die Strafe wegen Vorsatz nochmals.

Mein Tipp: Ich würd´s lassen.

Gruß, Mr. Blaulicht