Antwort eines Richters:

"Es gibt 20,- €uro Owi und den Einzug der "Tatwaffe" sprich der Kennleuchte, mehr nicht! Anders sieht das aus, wenn die Kennleuchte fest mit dem Fzg verbunden ist, da kostet die missbräuchliche Nutzung die Fahrerlaubnis! Aber das gilt nur für fest verbundene SoSi, Magnet-Leuchten sind ABNEHMBAR und somit NICHT fest verbunden!"