Weil sie vielleicht keine Anhaltspunkte hatten, dass die Anlage nicht eingetragen und erlaubt sei.
Es gibt durchaus auch private bzw. privat aussehende Fahrzeuge mit eingetragener Anlage.Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
Erlaubt ist das ganz sicher nicht. Und Gewohnheitsrecht im Sinne von "Polizist Meyer hat aber nie etwas gesagt" auch nicht.Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
Welche Komplexe muss man eigentlich haben, um so an ein paar Lampen zu hängen?





Zitieren