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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Meine Frage: Wenn er den mitbekommen hat, dass der HvO alarmiert wurde, hat er ja entweder einen offenen Melder, oder ein FuG.
    Er hätte sich ja - über Funk oder Handy - bei der Leitstelle melden können. Dann wäre zumindest mal der Punkt "Alarmierung" abgedeckt gewesen.

    In dem beschriebenen Fall wird die Polizei auch nix sagen - warum auch. Erstens gehen sie von einem regulären Betrieb aus, zweitens dürften auch die sich nicht genau mit den verschiedenen Strukturen wie RTW, LNA, HvO etc. genau auskennen.

    Heikel wird´s erst, wenn etwas bei einer solchen Fahrt passiert. Und dann kann es richtig blöd werden. Fahren ohne Versicherung, BE, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.
    Und dann wird die Polizei / Staatsanwaltschaft garantiert nachfragen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Storno Gast
    Ja aber warum sollendie nicht sagen ???

    Ich kann mir doch auch nicht ein Blaulicht und Horn ins Auto packen und zum Gerätehau fahren weil Feuerwehreinsatz ist ???

    Ja hat Melder und FuGe

    Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!

    Als HVO der hat ja HVO auf seiner JAcke stehen !

    Verstehe das nicht ....!

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg

  3. #3
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Ja aber warum sollendie nicht sagen ???
    Weil sie vielleicht keine Anhaltspunkte hatten, dass die Anlage nicht eingetragen und erlaubt sei.

    Ja aber die müssen doch wissen das einer der mitn privat PKW mit blaulicht und Horn anfährt da nicht darf ...!
    Es gibt durchaus auch private bzw. privat aussehende Fahrzeuge mit eingetragener Anlage.

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^
    Erlaubt ist das ganz sicher nicht. Und Gewohnheitsrecht im Sinne von "Polizist Meyer hat aber nie etwas gesagt" auch nicht.

    Welche Komplexe muss man eigentlich haben, um so an ein paar Lampen zu hängen?

  4. #4
    Storno Gast
    ja verstehe das aber nicht naja ich denk einfach wirklich das die pol gemeint hat die ist eingetragen..:!

    Naja ich denk nachdem ganzen heute haben mehrere von un mitbekommen werden jetzt bald mehr leute blaulicht und horn im Kfz haben weil ja eh keiner was sagt...!

    Mmh naja

    Mfg

  5. #5
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    4.289
    Wie gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber - ebenfalls schon von mir erwähnt: Wenn irgendetwas auf so einer Fahrt passiert (und beruft Euch bitte nicht drauf, wie toll Ihr Auto fahren könnt, schaut einfach mal in die Tagesmedien!), dann ist gewaltig was los.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
    Storno Gast
    Also ich fassse zusammen:

    Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!

    Ok Gut so Wiet

    Mfg

  7. #7
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Wenn man auf einsatz fährt und nichts passiert muss man auch nicht mit Strafen rechnen...!
    Der einzige, der diesen Quatsch wiederholt behauptet, bist eigentlich du.

    Eigentlich müsste das schon auf dem Hof der Feuerwehr zu einer saftigen Standpauke seitens der Führungskrfäte führen. Derartiger Schwachsinn gehört im Ansatz unterbunden, er gefährdet die eigenen Leute sowie massiv Dritte, rückt die Feuerwehr in ein schlechtes Licht und führt zur Abstumpfung gegenüber echten Wegerechtsbenutzern. Bei Wiederholung bleibt IMO nur der Ausschluss, derartige Blaulichtgeilheit verträgt sich kaum mit der notwendigen charakterlichen und geistigen Reife. Soviel Grips sollte jeder mitbringen, der sich ehrenamtlich in derart verantwortungsvollen Bereichen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst etc. engagiert.

  8. #8
    Registriert seit
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    594
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Eigentlich müsste das schon auf dem Hof der Feuerwehr zu einer saftigen Standpauke seitens der Führungskrfäte führen. Derartiger Schwachsinn gehört im Ansatz unterbunden, er gefährdet die eigenen Leute sowie massiv Dritte, rückt die Feuerwehr in ein schlechtes Licht und führt zur Abstumpfung gegenüber echten Wegerechtsbenutzern. Bei Wiederholung bleibt IMO nur der Ausschluss, derartige Blaulichtgeilheit verträgt sich kaum mit der notwendigen charakterlichen und geistigen Reife. Soviel Grips sollte jeder mitbringen, der sich ehrenamtlich in derart verantwortungsvollen Bereichen wie Feuerwehr oder Rettungsdienst etc. engagiert.
    Ich schließe mich Deiner Meinung voll und ganz an!

    Kann jetzt hier bitte langsam jemand abschließen????

  9. #9
    Registriert seit
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    Wobei das Wort "passieren" sehr weich zu definieren ist. Das kann auch schon mal ein schlecht gelaunter Polizist sein, oder ein anderer Autofahrer, der es halt nicht beim Schimpfen belässt, sondern bei der Polizei anruft. Oder eine Blitzerampel.
    Oder halt auch ein Unfall, bei dem Kinder zu Schaden kommen. Ich würde mir das ganze seeehr gut überlegen, ob es das wert ist.

    Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen von nederrijner an.
    Wer so ein Verhalten wirklich nötig hat, sollte sich vielleicht ein anderes Hobby suchen, schon allein, um seine eigene Gesundheit und die Nebennieren zu schonen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  10. #10
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen

    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg
    Bestell dir lieber das hier:
    http://www.amazon.de/Duden-B%C3%A4nd...2990752&sr=8-1

  11. #11
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    Edit: Wenn das erlaubt ist bestelle ich morgen auch ein und lass es beim nächsten Feuerwehr Einsatz gewaltig Blitzen und Donnern ^^

    Mfg

    Na danke!

    Und ich darf mich dann wieder bei Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen für mein "Hobby" rechtfertigen.....

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