Meine Frage: Wenn er den mitbekommen hat, dass der HvO alarmiert wurde, hat er ja entweder einen offenen Melder, oder ein FuG.
Er hätte sich ja - über Funk oder Handy - bei der Leitstelle melden können. Dann wäre zumindest mal der Punkt "Alarmierung" abgedeckt gewesen.

In dem beschriebenen Fall wird die Polizei auch nix sagen - warum auch. Erstens gehen sie von einem regulären Betrieb aus, zweitens dürften auch die sich nicht genau mit den verschiedenen Strukturen wie RTW, LNA, HvO etc. genau auskennen.

Heikel wird´s erst, wenn etwas bei einer solchen Fahrt passiert. Und dann kann es richtig blöd werden. Fahren ohne Versicherung, BE, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr etc.
Und dann wird die Polizei / Staatsanwaltschaft garantiert nachfragen.

Gruß, Mr. Blaulicht