Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.
Naja, "Tagsüber" wird er diesen Dachaufsetzer wohl eher nicht bemerken und schon garnicht in eine eventuell vielbefahrene Kreuzung einfahren...

Und Nachts... Naja, beleuchtete Dachaufsetzer sind verboten, was soll ich also noch dazu sagen? *g*

MfG Fabsi