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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!
    Das halte ich so für komplett an der Sache vorbei und kann ich mir so nicht vorstellen. Zum einen wird er wohl kaum für einen unvermeidbaren Unfall im Dienst selber zahlen müssen, zum anderen - jeder Richter, der so urteilt, hat den Schuss nicht gehört. Der Fußgänger, der "plötzlich" vollkommen im Rahmen seiner Rechte und Pflichten im Straßenvekehr auf dem Überweg stand, hat ja auch keine Teilschuld, weil Nr. 2 am Überweg pennt...

  2. #2
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    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Fußgänger auf dem Überweg hat ein Recht, sich dort zu befinden. Der Polizist eigentlich nicht. Es heißt zwar umgangssprachlich "Wegerecht", ist aber im engeren Sinne kein Recht, sondern eine Pflicht der anderen Verkehrsteilnehmer, Platz zu machen - aber nicht, sich in Luft auszulösen. Der Polizist hatte rot, durfte nur aufgrund seines Sonderrechte kombiniert mit der SoSi-Anlage in die Kreuzung einfahren unter besonderer Berücksichtigung des übrigen Verkehrs. Das hat er nicht getan, sonst wäre es zu keinem Unfall gekommen, also Teilschuld. Ich find´s völlig in Ordnung.

    Im Übrigen fällt mir zu diesem Beispiel das hier ein.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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