Das halte ich so für komplett an der Sache vorbei und kann ich mir so nicht vorstellen. Zum einen wird er wohl kaum für einen unvermeidbaren Unfall im Dienst selber zahlen müssen, zum anderen - jeder Richter, der so urteilt, hat den Schuss nicht gehört. Der Fußgänger, der "plötzlich" vollkommen im Rahmen seiner Rechte und Pflichten im Straßenvekehr auf dem Überweg stand, hat ja auch keine Teilschuld, weil Nr. 2 am Überweg pennt...