Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Der Fußgänger auf dem Überweg hat ein Recht, sich dort zu befinden. Der Polizist eigentlich nicht. Es heißt zwar umgangssprachlich "Wegerecht", ist aber im engeren Sinne kein Recht, sondern eine Pflicht der anderen Verkehrsteilnehmer, Platz zu machen - aber nicht, sich in Luft auszulösen. Der Polizist hatte rot, durfte nur aufgrund seines Sonderrechte kombiniert mit der SoSi-Anlage in die Kreuzung einfahren unter besonderer Berücksichtigung des übrigen Verkehrs. Das hat er nicht getan, sonst wäre es zu keinem Unfall gekommen, also Teilschuld. Ich find´s völlig in Ordnung.
Im Übrigen fällt mir zu diesem Beispiel das hier ein.
Gruß, Mr. Blaulicht





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