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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
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    Naja, die Frage ist ja: Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.
    Und - wenn dem so ist - was für rechtliche Konsequenzen es für den Autofahrer nach sich zieht oder ziehen kann, wenn er dabei etwas Falsches tut.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Also eigentlich kann sich der Autofahrer ja nicht genötigt fühlen allein wegen eines Dachaufsetzers Platz zu schaffen. In der Fahrschule wird er gelernt haben, das er das nur bei Blaulicht/Martinhorn zu tun hat.
    Macht der Verkehrsteilnehmer dem Feuerwehrangehörigen trotzdem Platz wegen Dachaufsetzer und vielleicht dem drängeln oder Lichthupe des FW-Angehörigen, ist das ja Nötigung.
    Also wer nem Auto mit Dachaufsetzer Platz macht und deswegen an ner Kreuzung geblitzt wird, ist selber Schuld in meinen Augen. Sofern sich der FW-Angehörige Vorschriftsmäßig verhalten hat...
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Kann sich ein "normaler" Autofahrer evtl. durch einen Dachaufsetzer dazu veranlasst sehen, dem hinter sich fahrenden FW-Angehörigen irrtümlicherweise Platz zu machen und ihm dadurch fälschlicherweise den Aspruch von Wegerechten zu unterstellen, wenn er einen Dachaufsetzter hat.
    Naja, "Tagsüber" wird er diesen Dachaufsetzer wohl eher nicht bemerken und schon garnicht in eine eventuell vielbefahrene Kreuzung einfahren...

    Und Nachts... Naja, beleuchtete Dachaufsetzer sind verboten, was soll ich also noch dazu sagen? *g*

    MfG Fabsi

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