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Klar kannst Du Dir auch einen aus der Straßenverkehrsbehörde holen der Sonder- und Wegerechtsfahrten von diversen Aktenlagen und Infoschriften kennt. Der wird Dir aber lediglich den rechtstheoretischen Bereich vermitteln konne.
Das Problem ist doch, wenn es zu einem Unfall kommt, welcher Menschenschlag be-/verurteilt dann? I.d.R. auch solche, die selber nie mit Blauhorn unterwegs waren.
Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
Den Bereich der persönlichen Erfahrunf bei Sonder- und Wegerechtsfahrten inkl. der rechtlichen Seite wirst Du dort aber nicht bekommen.
Brauch ich den denn unbedingt? Die Erfahrungen müssen ja nicht unbedingt damit konform gehen, was im Falle des Falles hinterher im Urteil steht.