Das Problem ist doch, wenn es zu einem Unfall kommt, welcher Menschenschlag be-/verurteilt dann? I.d.R. auch solche, die selber nie mit Blauhorn unterwegs waren.
Brauch ich den denn unbedingt? Die Erfahrungen müssen ja nicht unbedingt damit konform gehen, was im Falle des Falles hinterher im Urteil steht.