Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
Aber auch mit Einsatzfahrzeugen ist Vorsicht geboten. Uns wurde u.a. von einem Vorfall berichtet, wo ein POL-Fahrzeug (Ampel rot, SoSi an, 20 km/h) in eine Kreuzung einfuhr und es im Querverkehr durch die Bremsmanöver zu einem Auffahrunfall kam. Der POL-Fahrer erhielt eine Teilschuld, weil er durch seine Fahrweise den Querverkehr zum Anhalten genötigt hätte (s. auch §1 StVO). Also: VORSICHT! Lieber einmal mehr anhalten!
Das halte ich so für komplett an der Sache vorbei und kann ich mir so nicht vorstellen. Zum einen wird er wohl kaum für einen unvermeidbaren Unfall im Dienst selber zahlen müssen, zum anderen - jeder Richter, der so urteilt, hat den Schuss nicht gehört. Der Fußgänger, der "plötzlich" vollkommen im Rahmen seiner Rechte und Pflichten im Straßenvekehr auf dem Überweg stand, hat ja auch keine Teilschuld, weil Nr. 2 am Überweg pennt...