Da muss ich unserer Unterhose wirklich mal recht geben...

Wenn ein "Normaler" Straßenverkehrsteilnehmer einem FW-Angehörigen schon platz machen muss vor einer Roten-Ampel, damit der weiter kommt, dann ist das mit sicherheit NICHT im Sinne der "Sonderrechtsfreigabe für FWler in privat-PKWs"...
Denn alleine die Gefährdung des "zivilisten" durch das überfahren der Haltelinie ist ohne eine Wegerechtsanlage auf dem "FW-Fahrzeug" schon so imens groß, dass die Sonderrechte nach StVO §35 Abs. 8 nicht mehr angewendet werden dürfen...

MfG Fabsi