Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
Die Angehörigen der Feuerwehr haben ab Alarmierung laut StVO Sonderrechte. Der Verkehrsteilnehmer, der Platz macht und dabei einen Verstoß gegen die StVO begeht (Beispiel: Überfahren der roten Blitzer-Ampel um Platz zu schaffen, es blitzt) wird genauso wenig belangt, wie der Feuerwehrangehörige!
Wer sagt denn das? Wie kommst du darauf, das der Verkehrsteilnehmer auch Sonderrechte hätte? Dein Beispiel ist ein klassischer Wegerechtsfall - der Verkehrsangehörige begeht einen StVO-Verstoß, um die berühmte "freie Bahn" zu schaffen.
Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Begründung der Großteil der deutschen Gerichte nicht teilen wird. Die bisherigen Urteilssprüche lassen erkennen: Sonderrechte für Feuerwehrangehörige ja - aber nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht berührt werden.