Wer sagt denn das? Wie kommst du darauf, das der Verkehrsteilnehmer auch Sonderrechte hätte? Dein Beispiel ist ein klassischer Wegerechtsfall - der Verkehrsangehörige begeht einen StVO-Verstoß, um die berühmte "freie Bahn" zu schaffen.
Ich bin mir ziemlich sicher, das deine Begründung der Großteil der deutschen Gerichte nicht teilen wird. Die bisherigen Urteilssprüche lassen erkennen: Sonderrechte für Feuerwehrangehörige ja - aber nur soweit, wie andere Verkehrsteilnehmer nicht berührt werden.