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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Holger2784
    Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...
    Naja fast alle wissen wo dass Feuerwehrgerätehaus steht!! Falls mann kein so ein Auto hat wie du glaube ich es lenkt zusehr ab wenn du aus-/ ein-schalten musst! Die Leute sehn dass es dir eilt und sie bleiben steh!! Das ist meinen Erfahrung! Dachaufsetzer verdeutlicht natürlch die wichtigkeit des Einsatzes!

  2. #2
    Registriert seit
    07.12.2004
    Beiträge
    132
    Hallo,

    ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit Dachaufsetztern gemacht. Autos haben Platz gemacht oder mir die Einfahrt in eine Kreuzung ermöglicht.

    Generell gilt: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

    Grüße
    dani k.

    EDIT:
    Nutze den Dachaufsetzter in Verbindung mit Warnblinklicht

  3. #3
    fa2106 Gast
    Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?

    Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!

  4. #4
    Registriert seit
    06.03.2005
    Beiträge
    1.778
    Also ich hab ca. nen Anfahtsweg von 2,5km. Und hab es schon selber getest,ob ich 80 fahr oder 60 fahr,nimmt sich überhaupt nichts...Weil man so und so irgendwo ausgebremst wird...

  5. #5
    Registriert seit
    09.10.2003
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    2.273
    Hallo,

    Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !

    @All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))



    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §16 Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


    Gruß

    -Z L-

  6. #6
    Registriert seit
    03.08.2002
    Beiträge
    212
    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
    Hallo,
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

  7. #7
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

    Nein es geht doch nicht darum ob die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefärdet sind!!
    Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!

  8. #8
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet
    Gefährdung andrer ist gerechtfertig, wenn andere gefährdet sind ?

    Wer erlaubt das ? Siehe § 1 STVO

    Gruß Michael

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