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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !

    @All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))



    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §16 Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


    Gruß

    -Z L-

  2. #2
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    Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
    Hallo,
    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

  3. #3
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet

    Nein es geht doch nicht darum ob die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefärdet sind!!
    Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!

  4. #4
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    Zitat Zitat von fa2106
    Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!
    NEIN! Du darfst nie jemanden gefährden, da auch Sonderrechte unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewendet werden müssen.

    Ich persönlich muss aber sagen, dass ich einem Auto mit eingeschaltetem Warnblinker zunächst mal nicht freie Bahn schaffen werde, da ich eher denke, dass der irgend ein technsiches Problem hat oder jemanden abschleppt.


    Grüße

  5. #5
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    Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
    Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.

    Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  6. #6
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    Zitat Zitat von Backdraft007
    Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
    Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.

    Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen. Man muss auch mit der Geschwindigkeit übertreiben...Es brauch wirklich mal ein Kleinkind über die Straße zu rennen und man fährt es an,da interessiert es niemand ob da Einsatz war oder nicht... Man sollte sein Auto so führen das man es zur jederzeit unter kontrolle hat und es sofort zum stehen bringt,wenn mal was sein sollte...

    Zitat Zitat von Backdraft007
    Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)
    Wie Backdraft007 schon sagt,ruhig fahren und ankommen. Das ist das A und O. !!!!!
    Das gleiche gilt auch für die Einsatzfahrt für die Einsatzfahrzeug...Es gibt nämlich haufen bekloppte Menschen die denken sie sind alleine auf der Straße...

  7. #7
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen.
    Das ist in meinen Augen Grundvorraussetzung bevor man sich mit einem PKW,LKW, KRAD oder sonstwas durch die Gegend bewegt. Egal ob man in einer HiOrg ist und auch egal ob man zum GH fährt, weil nen Einsatz ist.
    Das steht auch im §1 der StVO.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  8. #8
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    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet
    Gefährdung andrer ist gerechtfertig, wenn andere gefährdet sind ?

    Wer erlaubt das ? Siehe § 1 STVO

    Gruß Michael

  9. #9
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    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi

  10. #10
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    Zitat Zitat von goergi
    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi
    Wenn der Stroboblitzer in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist,darfst du das gerne machen...

  11. #11
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von goergi
    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi
    Hallo georgi,

    hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...

  12. #12
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    Rein rechtlich:
    Braucht man wirklich den Eintrag einer entsprechend der europäischen und deutschen Richtlinien gekennzeichneten Lichtquelle????
    Dann hätten all unsere Zivilfahrzeuge der Polizei keine Zulassung mehr...

    Also, ENTWEDER
    1. Gerät ist mit Zulassung gekennzeichnet,
    2. eine ABE wird mitgeführt
    ODER
    3. Gerät ist im FzgS (halt, jetzt Zulassungsbescheinigung 2) eingetragen.

    Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
    Nicht desto trotz muss jeweils entschieden werden, ob es auch Sinn macht. Wegen der möglichen Missverständnisse mit anderen VT, die z.B. nur einen Teil sehen und denken, dass der Nutzer abbiegen möchte.
    Geändert von knutpotsdam (13.02.2006 um 05:49 Uhr)

  13. #13
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    Unsinn .. nach deiner Theorie darf ja jeder ein Blaues Blinklicht aufs Dach setzen...
    Die Beleuchtungstechnische Einrichtung muß in der StVZO vorgeschrieben sein, dann langt eine allgemeine Zulassungsnummer.
    Ist die Beleuchtungstechnische Einrichtung nicht fürs Fahrzeug vorgesehen ist sie eintragungspflichtig und muß trotzdem eine Zulassungsnummer haben.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von knutpotsdam
    Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
    Zitat Zitat von StVO, § 35
    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist. Aber auch das hatten wir hier schon einmal.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #15
    Christian Gast
    Hallo,

    @knutpotsdam

    Wie kommst Du denn darauf das die Zivilwagen der Pol dann keine Zulassung mehr hätten ? Die sind im Kfz-Schein / Brief bzw. in den neuen Papieren als "SoKFz Funkstreifenwagen FuStrW zivil" gekennzeichnet.

    Die wesentlichen Merkmal eines (zivilen) Streifenwagens sind wohl ein aufsetzbares Blaulicht und eine verdeckt installierte SoSi-Anlage an. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. "Kennleuchte nach DIN 14xxx für blaues Blinklicht", abnehmbar"

    Wieso sollte das Fzg. also seine Zulassung verlieren ?

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