Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?
Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!
Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?
Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!
Also ich hab ca. nen Anfahtsweg von 2,5km. Und hab es schon selber getest,ob ich 80 fahr oder 60 fahr,nimmt sich überhaupt nichts...Weil man so und so irgendwo ausgebremst wird...
Hallo,
Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !
@All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
Gruß
-Z L-
Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdetZitat von Zentrale Leitstelle
Zitat von Osbornestier
Nein es geht doch nicht darum ob die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefärdet sind!!
Wir gefärden andere Leute auf einer Anfahrt zum Feuerwehrhaus!!
NEIN! Du darfst nie jemanden gefährden, da auch Sonderrechte unter Berücksichtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angewendet werden müssen.Zitat von fa2106
Ich persönlich muss aber sagen, dass ich einem Auto mit eingeschaltetem Warnblinker zunächst mal nicht freie Bahn schaffen werde, da ich eher denke, dass der irgend ein technsiches Problem hat oder jemanden abschleppt.
Grüße
Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.
Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner
Gefährdung andrer ist gerechtfertig, wenn andere gefährdet sind ?Zitat von Osbornestier
Wer erlaubt das ? Siehe § 1 STVO
Gruß Michael
Hallo zusammen.
Hätt da doch auch mal ne Frage.
Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?
Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
Also, wie siehts denn da rechtlich aus?
Geruß goergi
Wenn der Stroboblitzer in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist,darfst du das gerne machen...Zitat von goergi
Hallo georgi,Zitat von goergi
hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...
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