Hallo georgi,Zitat von goergi
hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...
Hallo georgi,Zitat von goergi
hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...
Rein rechtlich:
Braucht man wirklich den Eintrag einer entsprechend der europäischen und deutschen Richtlinien gekennzeichneten Lichtquelle????
Dann hätten all unsere Zivilfahrzeuge der Polizei keine Zulassung mehr...
Also, ENTWEDER
1. Gerät ist mit Zulassung gekennzeichnet,
2. eine ABE wird mitgeführt
ODER
3. Gerät ist im FzgS (halt, jetzt Zulassungsbescheinigung 2) eingetragen.
Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
Nicht desto trotz muss jeweils entschieden werden, ob es auch Sinn macht. Wegen der möglichen Missverständnisse mit anderen VT, die z.B. nur einen Teil sehen und denken, dass der Nutzer abbiegen möchte.
Geändert von knutpotsdam (13.02.2006 um 05:49 Uhr)
Unsinn .. nach deiner Theorie darf ja jeder ein Blaues Blinklicht aufs Dach setzen...
Die Beleuchtungstechnische Einrichtung muß in der StVZO vorgeschrieben sein, dann langt eine allgemeine Zulassungsnummer.
Ist die Beleuchtungstechnische Einrichtung nicht fürs Fahrzeug vorgesehen ist sie eintragungspflichtig und muß trotzdem eine Zulassungsnummer haben.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Zitat von knutpotsdam
Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ein Warnblinker DRINGEND geboten ist. Aber auch das hatten wir hier schon einmal.Zitat von StVO, § 35
Gruß, Mr. Blaulicht
In dem Teil den du da zitierst geht es ja nicht darum das der Warnblinke dringend geboten ist sondern das etwas zu Erfüllung der Aufgaben dringend geboten ist.Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß
Reissdorf
Eben! Brauche ich einen Warnblinker, um meine dringenden Aufgaben zu erfüllen?
Gruß, Mr. Blaulicht
Da lässt sich bestimmt, wie du auch schreibst, drüber streiten. Ich meinte nur das du das dringend ja an der falschen Stelle benutzt hattest. Ich selber gehöre auch nicht zu der Fraktion die beim Einsatz mit Warnblinker und blinkendem Dachaufsetzer zum GH fahren.
Einigen wir uns darauf das wir es so stehen lassen?
Gruß
Reissdorf
Aber gerne! Ich komme ursprünglich aus dem Schwobaländle und mir könnet alles, außer Hochdeitsch!Zitat von Reissdorf
Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,
@knutpotsdam
Wie kommst Du denn darauf das die Zivilwagen der Pol dann keine Zulassung mehr hätten ? Die sind im Kfz-Schein / Brief bzw. in den neuen Papieren als "SoKFz Funkstreifenwagen FuStrW zivil" gekennzeichnet.
Die wesentlichen Merkmal eines (zivilen) Streifenwagens sind wohl ein aufsetzbares Blaulicht und eine verdeckt installierte SoSi-Anlage an. Diese ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen. "Kennleuchte nach DIN 14xxx für blaues Blinklicht", abnehmbar"
Wieso sollte das Fzg. also seine Zulassung verlieren ?
Hallo,
wir mussten leider in jüngster Vergangenheit die Erfahrung machen, dass die Bevölkerung die "flotte Fahrweise" nicht mehr billigt. Solange die Personen nicht selber betroffen sind, sehen leider viele nicht mehr die Notwendigkeit der schnellen Hilfe. Das ging schon bis zur schriftlichen Beschwerde bei der Stadtverwaltung. Das sind dann aber auch die Personen, die dreimal anrufen und fragen wo wir bleiben, wenn sie hilfe brauchen.
Grundsätzlich darf die (eigene) Sicherheit nie unter der gebotenen Eile leiden. Ich selbe nehme mir auch die Freiheit meine Anfahrt zum Gerätehaus dem Alarmierungstext anzupassen. Ein Kollege sagt immer: Fahr langsam wir haben es eillig.
Grüße
dani k.
Hallo,
ich bezog mich auf den Beitrag, dass Blaulicht zwingend in den Papieren eingetragen sein müsse, da ansonsten die Zulassung erlischen würde.
Wie bereits geschrieben, in unseren zivilen FuStKw steht nix davon drin, die Zulassung selbst ist als "normaler" PKW durchgeführt (bis auf den Halter..:).
Wenn ich im Alarmfall von zu Hause mit meinem Fahrzeug zum Gerätehaus eile, dann
->Spaßmodus aus
nutze ich meine mechanisch betriebene Signalisierungseinrichtung am Fahrzeug um die aufgrund der (meistens mitlaufenden) Sirene alarmierten und auf der Straße stehenden Kinder vor meinem Herannahen zu warnen.
Ja, ich oute mich hiermit, mein Fahrzeug ist ein Fahrrad und ich habe 400m zum GH
->Spaßmodus an
mein Name ist Programm
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