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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

  1. #76
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    Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
    Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.

    Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  2. #77
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    Zitat Zitat von Backdraft007
    Zu dem Thema Warnblinklichtanlage kann ich nur sagem, das es höchst gefährlich ist.
    Mal angenommen man fährt auf einer Vorfahrtsstraße. 500m voraus steht einer, der auf die Vorfahrtstraße abbiegen. Er sieht von einem jetzt nur den rechten Blinker, da der Winkel ungünstig ist. Er denkt, oh der will abbiegen und zieht raus. Und schon ist der Salat da. Er hat zwar schuld entweder teils oder voll, aber das sollte in diesem Fall keine Rolle spielen.

    Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen. Man muss auch mit der Geschwindigkeit übertreiben...Es brauch wirklich mal ein Kleinkind über die Straße zu rennen und man fährt es an,da interessiert es niemand ob da Einsatz war oder nicht... Man sollte sein Auto so führen das man es zur jederzeit unter kontrolle hat und es sofort zum stehen bringt,wenn mal was sein sollte...

    Zitat Zitat von Backdraft007
    Es ist immer noch am einfachsten sich normal zum GH zu bewegen. Somit ist allen am meisten geholfen und es gibt nicht immer wieder diese Diskussionen. ;)
    Wie Backdraft007 schon sagt,ruhig fahren und ankommen. Das ist das A und O. !!!!!
    Das gleiche gilt auch für die Einsatzfahrt für die Einsatzfahrzeug...Es gibt nämlich haufen bekloppte Menschen die denken sie sind alleine auf der Straße...

  3. #78
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    Zitat Zitat von Holger2784
    Ja,da geb ich dir natürlich fast Recht. Aber man sollte trotzdem als Fahrer zum GH immer die Augen aufhalten was passiert und was die anderen Verkehrsteilnehmer machen und nicht alles so leicht auf dich Schulter nehmen.
    Das ist in meinen Augen Grundvorraussetzung bevor man sich mit einem PKW,LKW, KRAD oder sonstwas durch die Gegend bewegt. Egal ob man in einer HiOrg ist und auch egal ob man zum GH fährt, weil nen Einsatz ist.
    Das steht auch im §1 der StVO.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  4. #79
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    die Antwort auf die Frage im Thema ist bei mir einfach.

    Gar nicht !

  5. #80
    dr.White Gast
    Bei uns hat jeder einen Dachaufsetzer bekommen. Die Dinger mag man kaum bemerken, aber wenigstens zeigt mich keiner an wenn ich mal etwas schneller unterwegs bin, über eine rote Ampel schleiche oder gegen der Fahrtrichtung an der Wache parke usw...

    Seis drum. Ich finde jeder muss sich im klaren sein, dass wenns kracht er derjenige ist der damit klarkommen muss. Und wenn man dann in irgendeiner Form gegen bestehende Gesetze verstoßen hat darf man sich auch nicht wundern, wenn ein Staatsanwalt da kein Verständniss mehr hat.

    Und nur weil es in manchen Orten geduldet wird oder weil es "alle" so machen ist und bleibt es nunmal "gesetzeswiedrig".
    gruß

  6. #81
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    Zitat Zitat von dr.White
    Und nur weil es in manchen Orten geduldet wird oder weil es "alle" so machen ist und bleibt es nunmal "gesetzeswiedrig".
    gruß
    Was bleibt gesetzeswiedrig?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #82
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    Zitat Zitat von tower911
    die Antwort auf die Frage im Thema ist bei mir einfach.

    Gar nicht !
    so sehe ich das auch !

  8. #83
    firerobs Gast
    Bei einer Stützpunktwehr hier werden die Dinger nicht mehr beschafft, da mal 2 Kameraden bei der Fahrt zur Wache auf 'ner Kreuzung zusammengekracht sind, beide mit Dachaufsetzer!

  9. #84
    fa2106 Gast
    shit happens!
    Das ist aber auch eine Ausnahme und die Fahrer der PKWs sind nicht angemessen schnell gefahren!! Das ist die Grundvoraussetzung!!

  10. #85
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    Zitat Zitat von fa2106
    ...die Fahrer der PKWs sind nicht angemessen schnell gefahren!!
    Ich glaube, es lag eher am "nicht vorsichtig genug!"
    Gebührende Rücksicht heißt eben nicht nur langsam,sondern auch mit offenen Augen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #86
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    Zitat Zitat von Osbornestier
    Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet
    Gefährdung andrer ist gerechtfertig, wenn andere gefährdet sind ?

    Wer erlaubt das ? Siehe § 1 STVO

    Gruß Michael

  12. #87
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    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi

  13. #88
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    Zitat Zitat von goergi
    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi
    Wenn der Stroboblitzer in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist,darfst du das gerne machen...

  14. #89
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von goergi
    Hallo zusammen.
    Hätt da doch auch mal ne Frage.

    Wie sihet es aus: Darf ich zur Anfahrt ans GEräte haus ne Drehspiegelleuchte oder nen gelben Stroboblitzer aus Dach setzen, um mich bei meiner Einsatz-Anfahrt anderen Verkehrsteilnehmern kenntlich zumachen oder gibt es da irgendwas zu beachten?

    Wir sind gerade daran zu überlegen, das für die Kameraden azuschaffen,
    Also, wie siehts denn da rechtlich aus?

    Geruß goergi
    Hallo georgi,

    hier wird über 6 Seiten diskutiert und in jedem 2ten Beitrag geschrieben, das jegliche Lichttechnische Veränderung an einem Fahrzeug verboten ist, solange diese nicht eingetragen ist...

  15. #90
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    Rein rechtlich:
    Braucht man wirklich den Eintrag einer entsprechend der europäischen und deutschen Richtlinien gekennzeichneten Lichtquelle????
    Dann hätten all unsere Zivilfahrzeuge der Polizei keine Zulassung mehr...

    Also, ENTWEDER
    1. Gerät ist mit Zulassung gekennzeichnet,
    2. eine ABE wird mitgeführt
    ODER
    3. Gerät ist im FzgS (halt, jetzt Zulassungsbescheinigung 2) eingetragen.

    Warnblinklicht ist rechtlich kein Problem, wenn dem Nutzer die Sonderrechte zustehen, denn §35 StVO befreit von der primären Regelung für Warnblinklicht.
    Nicht desto trotz muss jeweils entschieden werden, ob es auch Sinn macht. Wegen der möglichen Missverständnisse mit anderen VT, die z.B. nur einen Teil sehen und denken, dass der Nutzer abbiegen möchte.
    Geändert von knutpotsdam (13.02.2006 um 05:49 Uhr)

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