Zitat Zitat von Zentrale Leitstelle
Hallo,
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

wer sich oder andere gefährdet sieht.
Auslegungssache. Schließlich sind die Menschen die die Feuerwehr benötigen gefährdet