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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    fa2106 Gast
    Ja gut sowas solls auch geben!! Aber für solche Leute hab ich auch kein verständniss! Sie gefärden mehr Leute als sie schützen!!! Aber weiß jemand ob das fahren mit Warnblinkanlage verboten ist??

  2. #2
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    Also ich würde sagen,das es nicht verboten ist. Es ist ja schließlich eine Warnung...Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...

    Bei meinem Auto ist es so,wenn die Warnblinker eingeschaltet sind ich betätige den Blinkerhebel dann hebt sich das Warnblinklicht auf und es blinkt in welche richtung ich will.... und anderes rum ist das genau so... Also hat VW sich schon dabei was gedacht... *lol*

  3. #3
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Holger2784
    Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...
    Naja fast alle wissen wo dass Feuerwehrgerätehaus steht!! Falls mann kein so ein Auto hat wie du glaube ich es lenkt zusehr ab wenn du aus-/ ein-schalten musst! Die Leute sehn dass es dir eilt und sie bleiben steh!! Das ist meinen Erfahrung! Dachaufsetzer verdeutlicht natürlch die wichtigkeit des Einsatzes!

  4. #4
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    132
    Hallo,

    ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit Dachaufsetztern gemacht. Autos haben Platz gemacht oder mir die Einfahrt in eine Kreuzung ermöglicht.

    Generell gilt: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

    Grüße
    dani k.

    EDIT:
    Nutze den Dachaufsetzter in Verbindung mit Warnblinklicht

  5. #5
    fa2106 Gast
    Wie weit ist eurer Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus?

    Bei uns nicht sehr weit. Bei Alarm fährt dann immer einen ganze Kolone die Straße lang da sind viele Autofahrer überfordert!!

  6. #6
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    Also ich hab ca. nen Anfahtsweg von 2,5km. Und hab es schon selber getest,ob ich 80 fahr oder 60 fahr,nimmt sich überhaupt nichts...Weil man so und so irgendwo ausgebremst wird...

  7. #7
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    2.273
    Hallo,

    Freakmaster hat Verstanden was ich damit sagen wollte !

    @All zum Thema Warnblinklicht (steht hier schon auf Seite 3 ;-))



    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §16 Warnzeichen

    (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,

    wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

    wer sich oder andere gefährdet sieht.

    (2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.


    Gruß

    -Z L-

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