Also ich würde sagen,das es nicht verboten ist. Es ist ja schließlich eine Warnung...Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...
Bei meinem Auto ist es so,wenn die Warnblinker eingeschaltet sind ich betätige den Blinkerhebel dann hebt sich das Warnblinklicht auf und es blinkt in welche richtung ich will.... und anderes rum ist das genau so... Also hat VW sich schon dabei was gedacht... *lol*