Diese Aussage bezweifle ich.
Ein beleuchteter Dachaufsetzer verändert die Bleuchtungseinrichtung des PKW und sollte deswegen nicht erlaubt sein. So meine Meinung ohne Quellen.
Dabei ist unerheblich ob blinkend oder dauerleuchtend.
Diese Aussage bezweifle ich.
Ein beleuchteter Dachaufsetzer verändert die Bleuchtungseinrichtung des PKW und sollte deswegen nicht erlaubt sein. So meine Meinung ohne Quellen.
Dabei ist unerheblich ob blinkend oder dauerleuchtend.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)