Hallo!

Brauchste auch nicht glauben, die Verwendung von Warnblinklicht auf der Fahrt zum Gerätehaus wäre auch Ordnungswidrig ...

Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet 5€

ohne event. Zuschläge durch Gefährdung oder Notigung anderer oder Schädigung anderer !!

MfG