Hallo!
Brauchste auch nicht glauben, die Verwendung von Warnblinklicht auf der Fahrt zum Gerätehaus wäre auch Ordnungswidrig ...
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG
a) Straßenverkehrs-Ordnung
72 Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet 5€
ohne event. Zuschläge durch Gefährdung oder Notigung anderer oder Schädigung anderer !!
MfG