Hatte oben einen Beitrag gelesen (fnd ihn so schnell nicht wieder), daß Dachausetzer nur unbeleuchtet sein dürfen..
Definitiv FALSCH, sie dürfen nur nicht BLINKEN!
Hatte oben einen Beitrag gelesen (fnd ihn so schnell nicht wieder), daß Dachausetzer nur unbeleuchtet sein dürfen..
Definitiv FALSCH, sie dürfen nur nicht BLINKEN!
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)