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Thema: Dachaufsetzer,Feuerwehraufkleber...-Wie macht ihr eure Privatfahrzeuge kenntlich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Es kommt aber nicht immer ne Durchsage ;)
    MFG Flo

  2. #2
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    Wenn ich nix näheres weis bzw. keine Durchsage kommt,dann setz ich mich in mein Auto und fahre normal zum GH...

  3. #3
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    Es soll aber Wehren geben, bei denen NIE eine Durchsage gesendet wird!! Und das Problem ist hald dann, dass dann auch ein Brisanter Einsatz sein kann! Ich würde hald dann nicht ganz so schnell zum GH fahren, sondern schnell aber zivilisiert!
    MFG Flo

  4. #4
    fa2106 Gast
    ich weiß zwar, dass beleuchtete Dachaufsetzer verboten sind aber ist es verboten mit Warnblinkanlage zu fahren? Es wird ja am KFZ nichts verändert!!

    @Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!

  5. #5
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    Zitat Zitat von fa2106
    @Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!


    Ja,für dich ist das vieleicht logisch,aber nicht bei anderen....

    Ich sehe es teilweise bei Nachbar-Wehren oder wo ich halt auch bin und mir kommt so ein Patient entgegen,die denken wahrscheinlich,die haben ein Blaulicht aufm Dach oder so...

  6. #6
    fa2106 Gast
    Ja gut sowas solls auch geben!! Aber für solche Leute hab ich auch kein verständniss! Sie gefärden mehr Leute als sie schützen!!! Aber weiß jemand ob das fahren mit Warnblinkanlage verboten ist??

  7. #7
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    Also ich würde sagen,das es nicht verboten ist. Es ist ja schließlich eine Warnung...Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...

    Bei meinem Auto ist es so,wenn die Warnblinker eingeschaltet sind ich betätige den Blinkerhebel dann hebt sich das Warnblinklicht auf und es blinkt in welche richtung ich will.... und anderes rum ist das genau so... Also hat VW sich schon dabei was gedacht... *lol*

  8. #8
    fa2106 Gast
    Zitat Zitat von Holger2784
    Bloß bei Abbiegungen auf Straßen und Kreuzungen würde ich das Warnblinklicht ausschalten und die richtige Fahrtrichtungsänderung einschalten...
    Naja fast alle wissen wo dass Feuerwehrgerätehaus steht!! Falls mann kein so ein Auto hat wie du glaube ich es lenkt zusehr ab wenn du aus-/ ein-schalten musst! Die Leute sehn dass es dir eilt und sie bleiben steh!! Das ist meinen Erfahrung! Dachaufsetzer verdeutlicht natürlch die wichtigkeit des Einsatzes!

  9. #9
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    132
    Hallo,

    ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit Dachaufsetztern gemacht. Autos haben Platz gemacht oder mir die Einfahrt in eine Kreuzung ermöglicht.

    Generell gilt: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

    Grüße
    dani k.

    EDIT:
    Nutze den Dachaufsetzter in Verbindung mit Warnblinklicht

  10. #10
    blue-devil-lg Gast
    Zitat Zitat von fa2106
    Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!
    Selbst mit einem Einsatzfahrzeug mit SoSi darfst Du niemanden die Vorfahrt nehmen, andere müssen Dir die Vorfahrt gewähren! Tun Sie das nicht machen sie sich zwar strafbar. Du mußt allerdings erst einmal warten!

    Wenn ich das hier alles so lese wird mir echt Angst und Bange!
    Ich bin auch der Meinung, dass einem die Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH zustehen, allerdings nur wenn dies dringend geboten ist (Siehe StVO § 35 Absatz 1). Hinzu kommt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Absatz 8)!

    Jetzt mach mal einer dem Richter klar, dass genau für diesen Einsatz für diese Person die dringende Eile geboten war.

    Rechnet doch mal aus was eine Geschwindigkeitüberschreitung um 10-20 km/h (die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich vermutlich um max. 5 km/h, wenn überhaupt) zeitlich bringt: Das liegt im Sekundenbereich! Alles was mehr als 20km/h über der erlaubten Geschwindigkeitbegrenzung liegt ist meiner Meinung nach schon grob fahrlässig (und wir reden ja hier von Fällen wo man entweder für die Polizei auffällig wurde oder etwas passiert ist).

    Nachts bei komplett leerer Starße bei rot über die Kreuzung: OK! Aber tagsüber und/oder bei Verkehr: Jeder Richter lacht Dich aus wenn Du das mit einem Feuerwehreinstz begründen willst.

    Und einem die Vorfahrt nehmen, wie fa2106 geschrieben hat, da bekommt selbst der Einsatzfahrer im Einsatzfahrzeug einen zwischen die Hörner.

    Vergesst nicht: Ihr seit verantwortlich, ob im Privat PKW oder im Einsatzfahrzeug, und wenn was passiert tragt ihr auch die Schuld, denn dann habt ihr nicht nach § 35 Absatz 8 gehandelt!

    Übrigens mit Lichthupe drängeln und ähnliches erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, also ganz dünnes Eis wenn ihr dabei auf den falschen trefft!

    Mein Rat: Fahrt gesittet zum GH und gebt den anderen Verkehrsteilnehmern keinen Grund sich über "verrückten" Feuerwehrleute aufzuregen, wir haben zum Teil schon genug mit unserem Image zu kämpfen (Feierwehr, Spielplatz für erwachsene Männer etc.)

    Gruß,

    Lars

  11. #11
    Thallichtenberg 41 Gast
    Hallo, ich fahre seit ich den Führerschein habe ( 1993 ) bei jedem Eileinsatz, d.h. Menschen oder Tierleben in Gefahr oder um bedeutende Sachwerte zu schützen mit Dachaufsetzer und Warnblinker. Dabei gehts dann auch mal über ne rote Ampel oder etwas schneller durch die Stadt oder über die Land/ Bundesstraße. Ich habe bis jetzt nur gute Erfahren damit gemacht. Die "Scherze" mache ich aber nicht bei ner Ölspur, nem PKW oder Mülleimerbrand

  12. #12
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    Moin moin,

    dann sei doch mal so gut und stoppe die Zeiten: einmal mit "Scherz" und einmal ohne. Mich würde der Unterschied interessieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Also die Geschwindigkeit gibt nicht viel Zeitvorteil ..
    Aber das rote Ampel überfahren grad in der Stadt macht durchaus bis zu 5 min aus.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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