Hallo!!
Am besten ist der Dachaufsetzer!! Warnblinkanlage einschalten und Licht an!!!
Da machen die Leute meistens Platz!!!
MFG Franz
Hallo!!
Am besten ist der Dachaufsetzer!! Warnblinkanlage einschalten und Licht an!!!
Da machen die Leute meistens Platz!!!
MFG Franz
Hallo.
Also,ich halte von der ganzen Sache mit Dachaufsetzern und so weiter,absolut nicht's!
Ich weis nicht wie sich da manche verrückt machen,wenn man mal halt nicht mit raus kommt oder so....
Also,man kann mit dem Auto auch normal zur Wache fahren,nicht wie ein Irrer oder so. Ich kann es verstehen,wenn man Warnblicker und Licht am Tage einschaltet...Oder wenn ich ein Auto vor mir habe,gebe ich Lichthupe,entweder ich hab Glück und er fährt rechts ran oder nicht,ansonsten bleib ich hinter dem Fahrzeug,solange ich nicht überholen kann.
An Kreuzungen mit Roter Ampel,taste ich mich ran und beoachte genau die Situation was dort ist und dann fahre ich erst los.
Aber wenn ich manche Leute bei uns in der Wache sehe die mit Dachaufsetzer zu ner ÖL-SPUR kommen,greif ich mich echt an den Kopf...
Bei Personen-Gefahr ist das aber absolut kein Problem...Aber naja,es muss am Ende jeder selber wissen. Wenns mal lummert (Unfall etc.),dann werden diejenigen es sich schon merken...
Hm. Das ist so ne Sache. Das kommt auch darauf an wie die Mannschaft alarmiert ist (ob sie weis was anliegt)..Zitat von Holger2784
Nach meiner Erfahrung finde ich für etwas ''längere'' Anfahrten zum Gerätehaus einen unbeleuchteten Dachaufsezter in der Frontscheibe oder ein Hinweisschild schon ganz praktisch. Da wissen die Leute dann wenigstens Bescheid, warum man es vielleicht etwas eilig hat oder Lichthupe macht...
Mal abgesehen davon das es verboten ist (aber das weis ja jeder hier), halte ich von beleuchteden Dachaufsetzern mittlerweile nicht mehr soviel, genauso wenig wie das einschalten des Warnblinklicht.
Das gibt nur Ärger! Bei uns ist die Polizei nicht so, das mal ''einfach drüber weggesehen wird''... und selbst wenn die Polizei nichts dagegen hat, gibts nur Reibereien in der eignen Wehr/Organisation..
Also lieber Finger weg von allem was blinkt oder sonst die Lichtechnische Austattung eines Kfz verändert...
Ein unbeleuchtetes Schild ist m. E. völlig ausreichend..
Gruß
-Z L-
Zitat von Zentrale Leitstelle
Hallo -Z L- ,
naja,wie meinstn das jetzt? Ich mein,wenn ich einen FME habe,dann höre ich zu und wenn ich einen DME habe lese ich ersteinmal...
Es kommt aber nicht immer ne Durchsage ;)
MFG Flo
Wenn ich nix näheres weis bzw. keine Durchsage kommt,dann setz ich mich in mein Auto und fahre normal zum GH...
Es soll aber Wehren geben, bei denen NIE eine Durchsage gesendet wird!! Und das Problem ist hald dann, dass dann auch ein Brisanter Einsatz sein kann! Ich würde hald dann nicht ganz so schnell zum GH fahren, sondern schnell aber zivilisiert!
MFG Flo
ich weiß zwar, dass beleuchtete Dachaufsetzer verboten sind aber ist es verboten mit Warnblinkanlage zu fahren? Es wird ja am KFZ nichts verändert!!
@Holger2784: Also des is ja wohl klar bei na Ölspur!! Und wenn ne Ampel rot ist macht ma ja net Augen zu und fährt einfach über die Kreuzung!! Mit Dachaufsetzer wissen die Leute wenigstens warum man ihnen einfach die Vorfahrt nimmt!!!
Zitat von fa2106
Ja,für dich ist das vieleicht logisch,aber nicht bei anderen....
Ich sehe es teilweise bei Nachbar-Wehren oder wo ich halt auch bin und mir kommt so ein Patient entgegen,die denken wahrscheinlich,die haben ein Blaulicht aufm Dach oder so...
Selbst mit einem Einsatzfahrzeug mit SoSi darfst Du niemanden die Vorfahrt nehmen, andere müssen Dir die Vorfahrt gewähren! Tun Sie das nicht machen sie sich zwar strafbar. Du mußt allerdings erst einmal warten!Zitat von fa2106
Wenn ich das hier alles so lese wird mir echt Angst und Bange!
Ich bin auch der Meinung, dass einem die Sonderrechte auf der Anfahrt zum GH zustehen, allerdings nur wenn dies dringend geboten ist (Siehe StVO § 35 Absatz 1). Hinzu kommt die gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 35 Absatz 8)!
Jetzt mach mal einer dem Richter klar, dass genau für diesen Einsatz für diese Person die dringende Eile geboten war.
Rechnet doch mal aus was eine Geschwindigkeitüberschreitung um 10-20 km/h (die Durchschnittsgeschwindigkeit erhöht sich vermutlich um max. 5 km/h, wenn überhaupt) zeitlich bringt: Das liegt im Sekundenbereich! Alles was mehr als 20km/h über der erlaubten Geschwindigkeitbegrenzung liegt ist meiner Meinung nach schon grob fahrlässig (und wir reden ja hier von Fällen wo man entweder für die Polizei auffällig wurde oder etwas passiert ist).
Nachts bei komplett leerer Starße bei rot über die Kreuzung: OK! Aber tagsüber und/oder bei Verkehr: Jeder Richter lacht Dich aus wenn Du das mit einem Feuerwehreinstz begründen willst.
Und einem die Vorfahrt nehmen, wie fa2106 geschrieben hat, da bekommt selbst der Einsatzfahrer im Einsatzfahrzeug einen zwischen die Hörner.
Vergesst nicht: Ihr seit verantwortlich, ob im Privat PKW oder im Einsatzfahrzeug, und wenn was passiert tragt ihr auch die Schuld, denn dann habt ihr nicht nach § 35 Absatz 8 gehandelt!
Übrigens mit Lichthupe drängeln und ähnliches erfüllt den Straftatbestand der Nötigung, also ganz dünnes Eis wenn ihr dabei auf den falschen trefft!
Mein Rat: Fahrt gesittet zum GH und gebt den anderen Verkehrsteilnehmern keinen Grund sich über "verrückten" Feuerwehrleute aufzuregen, wir haben zum Teil schon genug mit unserem Image zu kämpfen (Feierwehr, Spielplatz für erwachsene Männer etc.)
Gruß,
Lars
Hi,Zitat von Holger2784
Stichwort:
"Mannschaft bei Alarmierung Dumm halten ?"
Klar, was ich damit sagen wollte?
Gruß
-Z L-
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)