Moin moin,
die Feuerwehr an sich geniesst (und diesen Begriff bitte ich wörtlich zu nehmen!) also Sonderrechte auf dem Weg zu GH. So weit sind sich ja alle einig.
Im Grunde genommen heißt das aber nur, sich jede Person innerhalb der Feuerwehr mit Sonderrechten auf den Weg machen darf. Von irgendwelchen Gegenständen, die dabei benutzt werden dürfen steht aber nirgendswo etwas. Das heißt doch eigentlich: Jeder darf so schnell rennen, wie ihn die Beine tragen. Da ein Privat-PKW definitiv nicht Teil der Feuerwehr ist, hat er auch keine Sonderrechte.
Na ja, wir wollen mal nicht spitzfindig sein...aber wie macht Ihr das eigentlich, wenn Ihr gerade im Linienbus unterwegs seit? Darf der dann auch schneller fahren? Oder Euch gar beim GH absetzen, auch wenn da keine Bushaltestelle ist?
Wie ist das, wenn Freunde von Euch mit im Auto sind: Euer Piepser geht runter, damit hast Du Sonderrechte. Aber die Kumpels, die mit im Auto sitzen, sind nicht bei der Feuerwehr. Das heißt doch eigentlich, entweder sie steigen aus oder Ihr haltet Euch nach wie vor an die StVO.
Oder noch ein anderes Beispiel. Eure Frau sitzt am Steuer, während Ihr alarmiert werdet. "Fahr mich mal schnell da hin!" Aber die Frau hat ja keine Sonderrechte. Was tun, sprach Zeus...
Was ich eigentlich damit sagen will: Die ganze Sache mit Sonderrechten mit Privat-PKW ist ein heisses Eisen. Am Besten übertritt man die StVO nur, wenn niemand zuschaut, und dann braucht man auch keine Kennzeichnung am Auto.
Aber irgendwelche anderen Verkehrsteilnehmer bedrängeln, trotz Gegenverkehr überholen und so´n Zeugs ist einfach nicht in Ordnung. Und mir ist das schon mehrere Male so passiert!
Und wo wir hier son mit Paragraphen um uns schmeissen:
§1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Und dieser Paragraph ist auch durch irgendwelche andere Paragraphen nicht ausser Kraft zu setzen, auch nicht mit Sonderrechten!!!





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