Zitat Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).

Bis dann

Dominic
Das interessiert nicht.
nochmal ... Feuerwehr ist keine Arbeit und du bist kein Arbeitnehmer bei der Feuerwehr, deswegen gilt das Bundesurlaubsgesetz schonmal gar nicht und wenn Feuerwehr rein rechtlich als Arbeit zählt, dann dürftest du nach der Arbeit schon gar nicht mehr zur Feuerwehr.

Ihr werft da Dinge in ein Topf das es eine wahre Freude ist.