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Thema: Erstattung Urlaub nach Feuerwehreinsatz

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  1. #1
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    Dominic, Du hast schon irgendwo recht. Das Urlaubsentgelt für den Erholungsurlaub wurde bzw. wird ja schon durch den Arbeitgeber bezahlt. Aber wenn man 7 Std. im Einsatz ist während der Zeit, in der man ohne Urlaub auf der Arbeit wäre, Dann ist ja der Erholungsurlaub einfach weg, ohne daß man sich da erholt hat, im Gegenteil. Ich denke, darum geht es hier hauptsächlich.
    Ich bin der Meinung, daß der Tag mit dieser Begründung entweder zusätzlich an den Arbeitnehmer vergütet werden müßte oder ein zusätzlicher Urlaubstag her müsste, den dann die Gemeinde zahlt.
    So wäre das für mich logisch. Aber wie gesagt, ich persönlich würd da gar keine Welle machen. Mein Gott, dann war man halt im Einsatz. Wem das nicht passt, der darf nicht in eine freiwillige Hilfsorganisation. Aber rein rechtlich wäre das denke ich durchsetzbar.
    Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr. Drum geh auch Du zur Feuerwehr!

  2. #2
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    Sorry, aber diese vermeintlich “logische“ Sichtweise stellt das ganze Konzept freiwillige Feuerwehr in Frage. Denn dann müsste man konsequenterweise die FF-Tätigkeit als (genehmigungspflichtige?) Nebentätigkeit betrachten und neben dem BUrlG auch die Einhaltung des ArbZG sicherstellen. Das betrifft dann nicht nur Urlaubstage, sondern auch Feierabende usw. Passenderweise wird in der Hinsicht ja bereits seit einiger Zeit eine (m.M.n. noch unbegründete) Kuh durch's Dorf gerieben. Wer an der FF hängt sollte daher achtgeben, mit solchen Ansprüchen nicht an dem Ast zu sägen, auf dem er sitzt.

    “Mein“ FSHG nennt die Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge. Im Urlaub gibt es die Bezüge aber bereits ohne Arbeitsleistung. Wer durch die Feuerwehrtätigkeit seine Erholung unzulässig beschnitten sieht, hat halt einfach das falsche Hobby gewählt. Manchmal ist Feuerwehr einfach nur anstrengend und mit persönlichem Einsatzwillen verbunden. Ohne dass jemand anderes dafür zahlen oder sonstwie aufkommen muss ... Das beschreibt das Wort Ehre in Ehrenamt.

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