
Zitat von
neuling
Hallo,
wie sieht es eigentlich aus, wenn man im Urlaub einen längeren Feuerwehreinsatz hatte. Beispielsweise ein Einsatz der ca. 7 Std. geht. Hat man Anspruch, dass einem der Urlaub für den entsprechenden Tag erstattet wird?
Gruß
Leute, regt Euch doch nicht so auf: Es wurde doch nur eine ganz normale Frage gestellt von neuling. Ich muss zwar auch sagen, daß ich da niemals fragen würde, ob ich den Urlaubstag ersetzt bekomme, aber rein sachlich antworten ist doch ok, oder? Klar, 7 Std. im Einsatz ist ´ne Menge Holz, aber danach weiß man was man getan hat.
Nach Nachteinsätzen z.B. hat man (u. a. in Bayern) Anspruch auf verlängerte Nachtruhe. Und zwar solange, wie der Einsatz während der Nachtruhe gedauert hat.
Aber wir haben uns auch schon öfter die Nacht mit Einsätzen um die Ohren gehauen und sind dann halt todmüde auf direkt auf die Arbeit gegangen. Dort verdienen wir ja unser Geld. Und wenn ein Chef einen Grund sucht, dann findet er auch einen... Ich denke, Ihr versteht was ich meine.
Aber rein rechtlich gesehen sind Freiwillige Einsatzkräfte im Normalfall voll abgesichert. Nur drauf ankommen lassen würde ich es nicht, dafür verdiene ich viel zu gerne mein Geld auf der Arbeit.
Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr. Drum geh auch Du zur Feuerwehr!