Und zwar nur während der Arbeitszeit. Es gibt Kommentierungen und Richtlinien z.B. in RLP, dass z.B. bei Arbeitnehmern in Gleitzeitregelungen nur eine feststehende Kernarbeitszeit in den Freistellungsanspruch fällt. Wenn der Arbeitnehmer darüber hinaus Arbeitszeit leisten muss, diese sich aber frei einteilen kann, hat er Pech gehabt.
Sehe ich auch so.
Mal weiter gedacht: Freistellung gibt es ja nicht nur für Einsätze, sondern (je nach Landesrecht, z.B. hier RLP) für die Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen oder sonstigen Veranstaltungen der Feuerwehr auf Anforderung der Gemeinde, bei Einsätzen auch während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit.
Jetzt rechnet man in einer Feuerwehr mittlerer Größe das mal zusammen, und wünscht seinem Chef kurz vor Ostern gleich mal frohe Weihnachten, weil man ja die ganzen Freistellungen nachzuholen hat. Und natürlich den Urlaub.
Wenn eine solche Frage oder Forderung dem Arbeitgeber gegenüber geäußert wird, braucht man sich nicht wundern, wenn der dem Ehrenamt irgendwie ein kleines bisschen kritisch gegenüber steht...





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