Hallo,
das mit der Entgeltfortzahlung machen die Arbeitgeber/Kommunen nicht der Einfachheit halber, sondern weil es im Gesetz genau so steht.
Der Passus soll FF-Angehörige vor Lohnausfall schützen. Dieser findet aber an einem Urlaubstag gar nicht statt, weil bereits Urlaubsentgelt bezahlt wird.

Das ist auch der Grund, warum man den "verlorenen" Urlaubstag nicht ersetzt bekommen kann, es gibt dafür einfach keine Rechtsgrundlage.
Da ich bei der Kommune als FF-Angehöriger nicht (und dass haben die Gerichte schon mehrfach festgestellt) in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, kann ich hier auch keinen Lohn fordern.

Es gibt nur die Möglichkeit, in seinem Urlaub auch vom Einsatzdienst "Urlaub" zu machen.

Bis dann

Dominic