Sorry, aber diese vermeintlich “logische“ Sichtweise stellt das ganze Konzept freiwillige Feuerwehr in Frage. Denn dann müsste man konsequenterweise die FF-Tätigkeit als (genehmigungspflichtige?) Nebentätigkeit betrachten und neben dem BUrlG auch die Einhaltung des ArbZG sicherstellen. Das betrifft dann nicht nur Urlaubstage, sondern auch Feierabende usw. Passenderweise wird in der Hinsicht ja bereits seit einiger Zeit eine (m.M.n. noch unbegründete) Kuh durch's Dorf gerieben. Wer an der FF hängt sollte daher achtgeben, mit solchen Ansprüchen nicht an dem Ast zu sägen, auf dem er sitzt.

“Mein“ FSHG nennt die Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge. Im Urlaub gibt es die Bezüge aber bereits ohne Arbeitsleistung. Wer durch die Feuerwehrtätigkeit seine Erholung unzulässig beschnitten sieht, hat halt einfach das falsche Hobby gewählt. Manchmal ist Feuerwehr einfach nur anstrengend und mit persönlichem Einsatzwillen verbunden. Ohne dass jemand anderes dafür zahlen oder sonstwie aufkommen muss ... Das beschreibt das Wort Ehre in Ehrenamt.